Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Staatliche Anerkennung der Stadt Hilchenbach als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01 -
Staatliche Anerkennung der Stadt Hilchenbach als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01 -
Staatliche
Anerkennung der Stadt Hilchenbach
als Luftkurort
Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg
- 24.04.03.01 -
Vom 20. Juli 2018
Mit Verfügung vom 20. Juli 2018 habe ich aufgrund der §§ 2, 3 und 11 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8) der Stadt Hilchenbach im Wege der Höherstufung die Artbezeichnung
„Luftkurort“
verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
MBl. NRW. 2018 S. 424.
Anlagen: