Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Anerkennung der Ortsteile Hinsbeck und Leuth der Stadt Nettetal als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 9. 8. 1993 -24.60-00¹)

 

Historisch:

Anerkennung der Ortsteile Hinsbeck und Leuth der Stadt Nettetal als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 9. 8. 1993 -24.60-00¹)

223. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15.10.1994 = MBl. NW. Nr. 65 einschl.)

9. 8. 93 (1)

Anlagen l und 2


Anerkennung

der Ortsteile Hinsbeck und Leuth der Stadt Nettetal als Erholungsort

Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 9. 8. 1993 -24.60-00¹)

Gemäß § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO -) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich den Ortsteilen Hinsbeck und Leuth der Stadt Nettetal die Artbe-' Zeichnung „Erholungsort" verliehen und die Grenzen des Erholungsgebietes festgesetzt.

Die Anlagen l und 2 - Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und Zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.

2128l

') MBL NW. 1994 S. 1160.


Anlagen: