Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Staatliche Anerkennung der Stadt Drolshagen als Erholungsort
Staatliche Anerkennung der Stadt Drolshagen als Erholungsort
Staatliche
Anerkennung
der Stadt Drolshagen als Erholungsort
Verfügung
der Bezirksregierung Arnsberg
24.04.03
Vom 24. November 2022
Mit Verfügung vom 24. November 2022 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 12, 17, 19 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, der Stadt Drolshagen die Artbezeichnung
„Erholungsort“
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
MBl. NRW. 2023 S. 2.
Anlagen: