Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Staatliche Anerkennung der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg als Erholungsort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 18.09.2001 -24.1.7-20-

 

Historisch:

Staatliche Anerkennung der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg als Erholungsort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 18.09.2001 -24.1.7-20-

Staatliche Anerkennung
der Ortsteile Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg
als Erholungsort
Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg
vom 18.09.2001 -24.1.7-20-

Aufgrund des § 1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO) vom 29.09.1983 (SGV. NRW. 21281) habe ich den Ortsteilen Langewiese und Hoheleye der Stadt Winterberg die Artbezeichnung

"Erholungsort"

verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.

Die Anlagen 1 und 2 – textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzbeschreibung und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieser Verfügung.

Anlage 2 (zeichnerische Darstellung des Kurgebietes, z. Z. nicht in elektronischer Form verfügbar)

MBl. NRW. 2002 S. 333.


Anlagen: