Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.3.2025
Verbot von Vereinen Verbot des Vereins „Deutsche Unfallhilfe e.V.“ in Bielefeld Bek. d. Innenministeriums v. 26.10.2005 - 44 – 57.07.20 – 3 -
Verbot von Vereinen Verbot des Vereins „Deutsche Unfallhilfe e.V.“ in Bielefeld Bek. d. Innenministeriums v. 26.10.2005 - 44 – 57.07.20 – 3 -
Verbot von
Vereinen
Verbot des Vereins „Deutsche Unfallhilfe e.V.“ in Bielefeld
Bek. d. Innenministeriums v. 26.10.2005
- 44 – 57.07.20 – 3 -
Verfügung
1
Tätigkeit und Zweck des Vereins „Deutsche Unfallhilfe e.V.“ laufen den
Strafgesetzen zuwider.
2
Der Verein Deutsche Unfallhilfe e.V. ist verboten. Er wird aufgelöst.
3
Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Vereinigung Deutsche Unfallhilfe
e.V. zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen
fortzuführen.
4
Das Vermögen des Vereins Deutsche Unfallhilfe e.V. wird beschlagnahmt und
eingezogen.
5
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.