Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Leihgabe archivreifen staatlichen Schriftgutes von örtlicher Bedeutung an Archive von Gemeinden und Gemeindeverbänden RdErl. d. Kultusministers vom 20. 8. 1973 — IV B 3 —42-0 Nr. 1956/73

 

Historisch:

Leihgabe archivreifen staatlichen Schriftgutes von örtlicher Bedeutung an Archive von Gemeinden und Gemeindeverbänden RdErl. d. Kultusministers vom 20. 8. 1973 — IV B 3 —42-0 Nr. 1956/73

/ 20. 8. 73(1) 133. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 9. 1979 = MB1. NW. Nr. 74 einschl.)

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Leihgabe archivreifen staatlichen Schriftgutes

von örtlicher Bedeutung an Archive von Gemeinden und Gemeindeverbänden

RdErl. d. Kultusministers vom 20. 8. 1973 — IV B 3 —42-0 Nr. 1956/73

Schriftgut von Behörden, Einrichtungen und Organen der Rechtsprechung des Landes Nordrhein-Westfalen, das zwar grundsätzlich wegen seiner Bedeutung für örtliche Forschungen als archivwürdig zu betrachten ist, dessen Inhalt sich jedoch im zuständigen staatlichen Archiv bereits aus anderem Archivgut nachweisen läßt, kam von einem staatlichen Archiv im Einvernehmen mit der Dienststelle, aus deren Geschäftstätigkeit es hervorgegangen ist, dem Archiv einer Gemeinde oder eines. Gemeindeverbandes als Leihgabe des Landes Nordrhein-Westfalen auf Widerruf übergeben werden.

Als Schriftgut im Sinne dieses Erlasses gelten auch Karten, Risse, Bildgut, Schallgut und sonstige dem Registraturgut zugehörige Informationsträger.

Dienststellen des Landes im Sinne dieses Erlasses sind Oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden, Landesmit-telbehörden und Untere Landesbehörden sowie Einrichtungen und Organe der Rechtsprechung des Landes Nordrhein-Westfalen nach den §§ 3, 6, 7, 9 und 14 des Landesorganisa-tionsgesetzes (LOG. NW.) vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421).

Vor der Aufnahme von Übergabeverhandlungen ist mir in jedem Fall ein begründeter Antrag auf Abschluß eines Leihvertrages zur Genehmigung vorzulegen.

Anfragen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sind an das zuständige staatliche Archiv zu richten. Zuständig ist in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln

das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster das Staatsarchiv Münster in Münster,

im Regierungsbezirk Detmold das Staatsarchiv Detmold.