Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Muster der Anstellungs- und Arbeitsverträge für Direktoren, Dozenten, Sozialarbeiter und sonstige Fachkräfte als Lehrer an den privaten Höheren Fachschulen für Sozialarbeit (Ersatzschulen) (RdErl. d. Arbeits- und Sozialministers v. 31. 7. 1964 — IV B 4 — 6921 ¹)

 

Historisch:

Muster der Anstellungs- und Arbeitsverträge für Direktoren, Dozenten, Sozialarbeiter und sonstige Fachkräfte als Lehrer an den privaten Höheren Fachschulen für Sozialarbeit (Ersatzschulen) (RdErl. d. Arbeits- und Sozialministers v. 31. 7. 1964 — IV B 4 — 6921 ¹)

39. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 30. 9. 1964 = MB1. NW. Nr. 120 einschl.) 31. 7. 64 (1)

22306


Muster der Anstellungs- und Arbeitsverträge

für Direktoren, Dozenten, Sozialarbeiter und sonstige Fachkräfte

als Lehrer an den privaten Höheren Fachschulen für Sozialarbeit (Ersatzschulen)

(RdErl. d. Arbeits- und Sozialministers v. 31. 7. 1964 — IV B 4 — 6921 ¹)

Der RdErT. d. Kultusministers v. 16. 6. 1964 betr. Muster der Anstellungs- und Arbeitsverträge für Lehrer an Ersatzschulen (ABI. KM. S. 124) gilt entsprechend für die privaten Höheren Fachschulen für Sozialarbeit im Lande Nordrhein-Westfalen (Ersatzschulen).

Die für die Höheren Fachschulen für Sozialarbeit (Ersatzschulen) 'in Betracht kommenden Muster der Anstellungs- und Arbeitsverträge werden nachstehend veröffentlicht.

An die Regierungspräsidenten,

nachrichtlich:

an die Träger der privaten Höheren Fachschulen für Sozialarbeit (Ersatzschulen).

') MBl. NW. 1964 S. 1143.


Anlagen: