Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Graduierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministers für Wissenschaft und Forschung v. 30.7.1980 - I B 2 - 8171/FHÖVW ¹)

 

Historisch:

Graduierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministers für Wissenschaft und Forschung v. 30.7.1980 - I B 2 - 8171/FHÖVW ¹)

30.7.80(1)

140. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 11. 1980 = MBl. NW. Nr. 107 einschl.)

22308


Graduierungssatzung

der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministers für Wissenschaft und Forschung v. 30.7.1980 - I B 2 - 8171/FHÖVW ¹)

Aufgrund von §§ 42, 22 Fachhochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1975 habe ich mit Erlaß vom 6. 7. 1980 die Graduierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung . Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 1979 genehmigt.

Sie wird hiermit bekanntgegeben.

§1

Aufgrund der Laufbahnprüfung für den gehobenen nicH'ttechnischen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen/ gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, welche die Absolventen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen bestanden haben, verleiht die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad:

„Verwaltungswirt (grad.)"

§2

• (1) Die Urkunde über die Graduierung wird unter dem Datum des Zeugnisses über die Laufbahnprüfung ausgefertigt und vom Leiter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Sie wird mit dem Siegel der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen versehen.

(2) Die Urkunde wird nach dem als Anlage beigefügten Anlage Muster ausgefertigt.

§3 .

Diese Graduierungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft2).

') MBL NW. 1980 S. 1888.

') MBL NW. ausgegeben am 1. September 1980.


Anlagen: