Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Genehmigung der ersten Änderung des Teilabschnitts Lippe des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21.10.1988-VI B 2 - 60.34 (Am 01.01.2003: MVEL)

 

Genehmigung der ersten Änderung des Teilabschnitts Lippe des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21.10.1988-VI B 2 - 60.34 (Am 01.01.2003: MVEL)

Genehmigung der ersten Änderung des
Teilabschnitts Lippe des
Gebietsentwicklungsplanes für den
Regierungsbezirk Detmold
Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
v. 21.10.1988-VI B 2 - 60.34
(Am 01.01.2003: MVEL)

Der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Detmold hat in seiner Sitzung am 10.3.1986 die Aufstellung der ersten Änderung des Teilabschnitts Lippe des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold beschlossen.

Diese Änderung habe ich mit Erlass vom heutigen Tage gemäß § 16 Abs. l des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV. NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministern genehmigt. Gemäß § 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes werden die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Die erste Änderung des Teilabschnitts Lippe, des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold, wird beim Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Detmold (Bezirksplanungsbehörde), beim Oberkreisdirektor des Kreises Lippe und beim Gemeindedirektor der Gemeinde Kalletal zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

MBl. NRW. 1986 S. 1706