Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Genehmigung der ersten Änderung des Teilabschnitts Lippe des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21.10.1988-VI B 2 - 60.34 (Am 01.01.2003: MVEL)
Genehmigung der ersten Änderung des Teilabschnitts Lippe des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21.10.1988-VI B 2 - 60.34 (Am 01.01.2003: MVEL)
Genehmigung der ersten Änderung des
Teilabschnitts Lippe des
Gebietsentwicklungsplanes für den
Regierungsbezirk Detmold
Bek.
d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
v. 21.10.1988-VI B 2 - 60.34
(Am 01.01.2003: MVEL)
Der
Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Detmold hat in seiner Sitzung am
10.3.1986 die Aufstellung der ersten Änderung des Teilabschnitts Lippe des
Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Detmold beschlossen.
Diese
Änderung habe ich mit Erlass vom heutigen Tage gemäß § 16 Abs. l des
Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV. NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen
Landesministern genehmigt. Gemäß § 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes werden
die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung
der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Die
erste Änderung des Teilabschnitts Lippe, des Gebietsentwicklungsplanes für den
Regierungsbezirk Detmold, wird beim Minister für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim
Regierungspräsidenten Detmold (Bezirksplanungsbehörde), beim Oberkreisdirektor
des Kreises Lippe und beim Gemeindedirektor der Gemeinde Kalletal zur Einsicht
für jedermann niedergelegt.
MBl. NRW.
1986 S. 1706