Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zur Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

 

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zur Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zur Änderung des
Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern
 zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das
 Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Vom 9. August 2022

Das Verwaltungsabkommen zur Änderung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsverwaltungsabkommen) ist nach Übersendung der Vertragsurkunden aller Vertragspartner am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung

In Vertretung

Daniel  S i e v e k e

MBl. NRW. 2022 S. 684.


Anlagen: