Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Wetterfeste Baustähle RdErl. d. Innenministers v. 29. H. 1978 -V B 4 - 445.109¹)

 

Historisch:

Wetterfeste Baustähle RdErl. d. Innenministers v. 29. H. 1978 -V B 4 - 445.109¹)

29.11.78 (1), 140. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 11. 1980 = MB1. NW. Nr. 107 einschl.)

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Wetterfeste Baustähle

RdErl. d. Innenministers v. 29. H. 1978 -V B 4 - 445.109¹)

1. Neuere Untersuchungen und die Auswertung der bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen haben gezeigt, daß ein vollständiger Stillstand des Rostvorganges auch nach einer Deckschichtbildung nicht eintritt, und über zeitlichen Ablauf und das Maß der Abrostung noch keine zuverlässige Aussage getroffen werden kann.

Die Richtlinien für die Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle - Ausgabe Februar 1970 - (DASt-Ri 007) werden zur Zeit überarbeitet.

2. Werden wetterfeste Baustähle (WT-Stähle) ohne Korrosionsschutz verwendet, so ist hierfür ein besonderer Nachweis ihrer Brauchbarkeit erforderlich (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Zustimmung zur Verwendung im Einzelfall gem. § 23 BauO NW). Bei der Verwendung von WT-Stählen für Schornsteine nach DIN4133 bedarf es des besonderen Nachweises jedoch nicht, weil in dieser Norm Regelungen über Korrosionszuschläge und Zeitabstände der Revision enthalten sind und im übrigen WT-Stähle die Anforderungen der entsprechenden Stahlsorten nach DIN 17 100 -Allgemeine Baustähle - erfüllen.

3. entfallen; Änderungsvorschrift

4. entfallen; Aufhebungsvorschrift

') MBl. NW. 1978 S. 1975. ') MBL NW. 1980 S. 2010.