Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Technische Baubestimmungen Ergänzung des Einführungserlasses zu DIN 4109 und Beiblatt l zu DIN 4109 RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 15. 12. 1994 - II B 4-870.302¹)

 

Historisch:

Technische Baubestimmungen Ergänzung des Einführungserlasses zu DIN 4109 und Beiblatt l zu DIN 4109 RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 15. 12. 1994 - II B 4-870.302¹)

15. 12. 94 (1)

238. Ergänzung - SMB1. NW. -. (Stand 1. 10. 1997 = MB1. NW. Nr. 55 einschl.)

232373


Technische Baubestimmungen

Ergänzung des Einführungserlasses zu DIN 4109 und Beiblatt l zu DIN 4109

RdErl. d. Ministeriums

für Bauen und Wohnen v. 15. 12. 1994 -

II B 4-870.302¹)

1 Mit RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 24.9.1990 (MB1. NW. S. 1348/SMB1. NW. 232373) wurden : die Norm

DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise" (Ausgabe November 1989)

sowie das

Beiblatt l zu DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau; Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren" (Ausgabe November 1989)

und mit RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 26.10.1993 (MB1. NW. S. 1821/SMB1. NW. 232373)

die

Berichtigung l zu DIN 4109 (Ausgabe August 1992)

nach. § 3 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) als Technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt

Das Deutsche Institut für Normung '(DIN) hat ferner das

Beiblatt 2 zu DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planung und Ausführung, Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz, Empfehlungen für den Schallschutz ,un eigenen Wohn- und Arbeitsbereich" (Ausgabe November 1989) herausgegeben.

2 Innerhalb des DIN gibt es nunmehr als weitere Regel, die sich zum gleichen Thema - Schallschutz von Woh-

nungen und dessen Klassifizierung - normungstechnisch äußert, die

Richtlinie VDI 4100 „Schallschutz von Wohnungen; Kriterien zu Planung und Beurteilung" (Ausgabe September 1994).

Hierzu wird folgendes festgestellt:

2.1 Die Norm DIN 4109 ist unter Beteiligung aller fachlich interessierten Kreise zustande gekommen. Sie wurde als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt und ist damit nach § 3 Abs. 3 BauO NW als allgemein anerkannte Regel der Technik zu beachten.

2.2 Die Richtlinie VDI 4100 regelt gleiche Sachverhalte wie DIN 4109, führt aber verschiedene Anforderungsstufen zur Klassifizierung des Schallschutzes von Wohnungen ein, die zum Teil von der in DIN 4109 und deren Beiblatt 2 abweichen oder erheblich über die Schallschutzstufen der DIN 4109 als allgemein anerkannte Regel der Technik hinausgehen.

Die Richtlinie VDI 4100 wird weder von den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder, dem Bundesministerium für Städtebau, Bauwesen und Raumordnung, dem Baugewerbe, noch von der ausübenden Praxis anerkannt Vielmehr wurden die vom DIN bei der Schlußabstimmung eingeräumten Möglichkeiten zu Einsprüchen über den NABau voll ausgeschöpft und damit öffentlich dargelegt daß die für allgemein anerkannte Regeln der Technik notwendige Akzeptant aller betroffenen Kreise nicht vorliegt.

Deswegen kann nicht davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Richtlinie VDI 4100 um eine allgemein, anerkannte Regel der Technik handelt

3 Die Richtlinie VDI 4100 ist im bauaufsichtlichen Bereich nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 3 Abs. 3 BauO NW zu behandeln; sie wird deshalb nicht als Technische Baubestimmung allgemein bauaufsichtlich eingeführt

') MBl. NW. 1995 S. 232.