Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Statistische Meldungen über vergebene öffentliche Bauaufträge RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 2. 3.1993 -III A3-O 1070-l ¹)

 

Historisch:

Statistische Meldungen über vergebene öffentliche Bauaufträge RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 2. 3.1993 -III A3-O 1070-l ¹)

240. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 4. 1998 = MBl. NW. Nr. 24 einschl.)

' 2. 3. 93 (1)


Statistische Meldungen über vergebene öffentliche Bauaufträge

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 2. 3.1993 -III A3-O 1070-l ¹)

Seit 19. Juli 1990 findet die Richtlinie des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Baukoordinierungsrichtlinie - BKR (Richtlinie 71/305/EWG) in der geänderten Fassung vom 18. Juli 1989 (Richtlinie 89/440/EWG) Anwendung.

Nach Artikel 30 a der BKR sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission der Europäischen Gemein-Schäften eine statistische Aufstellung der vergebenen öffentlichen Bauaufträge zu übermitteln.

Bei der Umsetzung der BKR in die Verdingungsord-nung für Bauleistungen - VOB - wurde eine entsprechende Vorschrift in § 30 a VOB/A (Melde- und Berichtspflichten) übernommen.

Der Beratende Ausschuß der EG-Kommission hat am 16. Juni 1992 ein Berichtsmuster für die Erfassung der Daten vorgelegt (Dokument CC/92/55 vom 9. Juni 1992); dieses Berichtsmuster (Anlage - Vordrucke l bis 3/2) ist ab t sofort bei der Durchführung von Bauaufgaben des Landes für die statistischen Meldungen gemäß § 30 a VOB/A zu verwenden.

Das Meldeverfahren ist erstmalig im Jahre 1993 für das abgelaufene Jahr 1992 und danach alle zwei Jahre durchzuführen.

Die statistische Aufstellung soll die vergebenen öffentlichen Bauaufträge für das jeweils letzte abgelaufene Jahr erfassen. Als meldende Stelle ist das Bauamt einzutragen, welches den Auftrag vergeben hat.

Die Berichtsmuster sind dem Ministerium für Bauen und Wohnen auf dem Dienstwege jeweils bis zum 1. Mai jeden zweiten Jahres, mithin erstmals zum 1. Mai 1993 für das abgelaufene Jahr 1992, vorzulegen.

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Anlagen: