Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.3.2025
Richtlinie über die Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) im Bereich des Landesbaus
Richtlinie über die Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) im Bereich des Landesbaus
Richtlinie über die
Anwendung der
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
im Bereich des Landesbaus
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung,
des Ministeriums der
Finanzen und des Ministeriums für Verkehr
Vom 28. Januar 2022
1
Wenn bei
Bauaufgaben des Landes, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW und des
Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen Planungswettbewerbe durchgeführt
werden, findet die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
für den Bereich des Bundesbaus mit Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT
22.2.2013 B4) eingeführte Richtlinie für Planungswettbewerbe Anwendung.
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer
Kraft.
MBl. NRW. 2022 S. 100.