Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 11.10.2024


Einführung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen)

 

Einführung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen)

Einführung des Bewertungssystems
Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen
(BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen)

Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Vom 5. Oktober 2021

1
Zielsetzung

Mit der Gestaltung seiner Gebäude trägt das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Menschen und die gebaute Umwelt. Ziel ist es, Zertifizierungssysteme für mehr Qualität beim Planen und Bauen von Gebäuden und deren Außenanlagen sichtbar, nachhaltig und in vorbildlicher Weise als ein zentrales Steuerungsinstrument einzusetzen. Mit klaren Zielvorgaben soll das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, im Folgenden BNB genannt, regelmäßig angewandt werden und dadurch zur Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen beitragen.

2
Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Baumaßnahmen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen, der Universitätsklinika, der Hochschulen (soweit diese mit Landesmitteln in eigener Zuständigkeit errichtet werden) sowie auf die Baumaßnahmen, die bei den Einzelplänen der jeweiligen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen veranschlagt werden. Dies beinhaltet auch Öffentlich-Private-Partnerschaften beziehungsweise externe Anmietungen von Neubauten oder grundlegende Modernisierungen.

Die Umsetzung des Runderlasses im Rahmen des Anwendungsbereiches erfolgt durch die für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zuständigen Stellen.

Der Anwendungsbereich bezieht sich auf Baumaßnahmen, für die die Bedarfsplanung noch nicht abgeschlossen wurde. Die Anwendung ist für in sich abgeschlossene Baumaßnahmen mit Bauwerkskosten von über 15 000 000 Euro (Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276:2018-12) verpflichtend. Grundlage für die Ermittlung der Bauwerkskosten ist das genehmigte Raumprogramm. Sofern zur Bedarfsplanung noch kein genehmigtes Raumprogramm vorliegt, kann ein vorläufiges Raumprogramm zugrunde gelegt werden.

3
Bewertungssystem nachhaltiges Bauen

Das Bewertungssystem nachhaltiges Bauen ist im Internet unter www.bnb-nachhaltigesbauen.de in der jeweils gültigen Fassung abzurufen. Der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“, im Folgenden Leitfaden genannt, des für Bau zuständigen Bundesministeriums ist im Internet unter www.nachhaltigesbauen.de in der jeweils gültigen Fassung abzurufen. Er erläutert die Inhalte des BNB und legt dessen Anwendung fest. So unterstützt er die Implementierung von Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungs- und Entscheidungsprozessen durch die Formulierung geeigneter Methoden und Empfehlungen. Bereits in der Projektentwicklung werden Zielvereinbarungen und entsprechende Nachweismethoden zur Qualitätskontrolle und Dokumentation festgelegt. Der Leitfaden hat für die Anwendung des BNB bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen einen empfehlenden Charakter.

4
BNB-Bewertungsziele

Für nachstehend aufgeführte Bauaufgaben ist eine Zielvereinbarung gemäß Leitfaden mit einer Gesamtbewertung mindestens in „Silber“ verbindlich und in die jeweilige Bedarfsplanung zu integrieren.

4.1
Regelmäßige BNB-Bewertung

Zur Bewertung sollen die BNB-Systemvarianten verpflichtet angewendet werden bei

a) Neubauten von:

aa) Büro- und Verwaltungsgebäuden,

bb) Unterrichtsgebäuden,

cc) Laborgebäuden und

dd) Außenanlagen sowie

b) Komplettmodernisierungen von Büro- und Verwaltungsgebäuden.

Von der nach Nummer 5.2 zuständigen Konformitätsprüfstelle wird binnen vier Wochen nach Eingang der Anfrage festgelegt, ob eine der genannten BNB-Systemvarianten angewandt werden kann.

4.2
Sinngemäße Anwendung des BNB

Wenn keine BNB-Systemvariante angewandt werden kann, entscheidet die nach Nummer 5.1 zuständige BNB-Koordination im Einvernehmen mit dem zuständigen Ressort, welche Kriterien-Steckbriefe des BNB angewandt werden. Für die ausgewählten Steckbriefe soll im Mittel der nach Nummer 4 geforderte Standard erreicht werden.

5
Durchführung der Zertifizierungsverfahren

Die Durchführung von Zertifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung sowie eine qualifizierte planungs- und baubegleitende Koordinierung wird empfohlen.

5.1
Planungs- und baubegleitende Koordinierung

Die Anwendung des BNB-Systems bei Baumaßnahmen soll nach Möglichkeit bis einschließlich der Leistungsphase 2 (Vorplanung) durch eigenes Koordinatoren-Personal der für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zuständigen Stellen erfolgen. Anschließend erfolgt die Koordinierung des BNB mit Unterstützung externer BNB-Koordinatorinnen und BNB-Koordinatoren.

5.2
Konformitätsprüfstelle

Die Verortung der Konformitätsprüfstelle (Zertifizierungsstelle) bestimmen die für Finanzen und für Bau zuständigen Ministerien. Alternativ kann die Zertifizierung auch von privaten Anbietern mit behördlicher Anerkennung durchgeführt werden.

6
Zentrale Steuerung

Das für Bau zuständige Ministerium steuert in Abstimmung mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die BNB-Einführung in Nordrhein-Westfalen. Neben Initialberatungen beinhaltet dies auch die Vermittlung von Schulungsangeboten. Im Rahmen der Steuerung werden Verfahren aufeinander abgestimmt und vereinheitlicht.

7
Evaluation

Das für Bau zuständige Ministerium evaluiert die Umsetzung dieses Erlasses im zweiten Jahr nach der Veröffentlichung und prüft die Angemessenheit der zugrundeliegenden Anforderungen und Empfehlungen.

8
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt 6 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.

MBl. NRW. 2021 S. 881.