Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBL.NRW. 2003 S. 203.

 


Historisch: Einbau von Meßgeräten zum Erfassen des Energie- und Medienverbrauchs RdErl. des Finanzministers v. 7.1.1980 -B 1013-27-12-VI B 5 ¹)

 

Historisch:

Einbau von Meßgeräten zum Erfassen des Energie- und Medienverbrauchs RdErl. des Finanzministers v. 7.1.1980 -B 1013-27-12-VI B 5 ¹)

7.1.80(1)

236

136. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 3.1980 - MB1. NW. Nr. 12 einschl.)


Einbau von Meßgeräten zum Erfassen des Energie- und  Medienverbrauchs

RdErl. des Finanzministers v. 7.1.1980 -B 1013-27-12-VI B 5 ¹)

Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat die Empfehlung „Einbau von Meßgeräten zum Erfassen des Energie- und Medienverbrauchs (EnMeß 79)" aufgestellt, die vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegeben wurde (s. Anlage). Anlage

Nach Abschn. 22.1 der Betriebsanweisung für Hei-zungsanlagen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Heizungsbetriebsanweisung NW (mein RdErl. v. 1. 6:1979 - SMB1. NW. 236) ist der Verbrauch von Brennstoff, Wärme, Gas, Wasser und elektrischer Energie regelmäßig zu erfassen.

Die AMEV-Empfehlung - EnMeß 1979 - ist bei Bauten des Landes anzuwenden.

Bei bestehenden gebäudetechnischen Anlagen ist zu prüfen, ob der nachträgliche Einbau von Meßgeräten gemäß EnMeß 79 wirtschaftlich noch vertretbar vorgenommen werden kann.

Anweisungen für die Instandhaltung von Meßgeräten werden in Kürze bekanntgegeben werden.

Die AMEV-Empfehlung wird von der Buch- und Offset-Druckerei Seid), 5300 Bonn-Beuel, Rheindorfer Straße 87 vertrieben.

') MBLNW.lt80S. 14«.


Anlagen: