Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Bauen für Behinderte Gem.RdErl. d. Innenministers - V C l - 815.10, d. Finanzministers - B 1010 - 5 - VI A 2, d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - VI B l - 32-20 (34) 5517/78, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales - II A 3 - 4465 - 80, d. Ministers für Wissenschaft und Forschung - ZB l - 5002.4, d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -II A 3-2074/9-3715 u. d. Kultusministers -ZA6-41-08- 25/78 v. 10. 4. 1978 ¹)

 

Historisch:

Bauen für Behinderte Gem.RdErl. d. Innenministers - V C l - 815.10, d. Finanzministers - B 1010 - 5 - VI A 2, d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - VI B l - 32-20 (34) 5517/78, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales - II A 3 - 4465 - 80, d. Ministers für Wissenschaft und Forschung - ZB l - 5002.4, d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -II A 3-2074/9-3715 u. d. Kultusministers -ZA6-41-08- 25/78 v. 10. 4. 1978 ¹)

125. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 16. 6. 1978 - MB1. NW. Nr. 63 einschl.)

10. 4. 78 (1)


Bauen für Behinderte

Gem.RdErl. d. Innenministers - V C l - 815.10,

d. Finanzministers - B 1010 - 5 - VI A 2, d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

- VI B l - 32-20 (34) 5517/78, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales

- II A 3 - 4465 - 80, d. Ministers für Wissenschaft und Forschung

- ZB l - 5002.4, d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

-II A 3-2074/9-3715

u. d. Kultusministers -ZA6-41-08- 25/78 v. 10. 4. 1978 ¹)

1 . Für die Rehabilitation und die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Behinderten und alten Menschen ist es von großer Bedeutung, eine möglichst hindernisfreie Umwelt in der Wohnung, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Bereich zu schaffen. Der Verwirklichung dieser Aufgabe dienen folgende Normen:

DIN 18024 - Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen, Planungsgrundlagen, Blatt l - Straßen, Plätze und Wege (November 1974),

Teil 2-Öffentlich zugängige Gebäude (April 1976).

DIN 18025 - Wohnungen für Schwerbehinderte, Planungsgrundlagen,

Blatt l - Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (Januar 1972),

Blatt 2 - Wohnungen für Blinde und wesentlich Sehbehinderte (Juli 1974).

Die N'ormblätter sind über den Beuth Verlag GmbH, Berlin 30 und Köln l zu beziehen.

2 DIN 18Ü24 - Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen. Planungsgrundlagen

2.1 Die DIN 18024 ist bei der Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes und des Landes zugrundezulegen.

2.2 Bei Bauvorhaben Dritter, die mit Landesmitteln gefördert werden, ist die Beachtung der DIN 18024 durch Auflagen in den Bewilligungsbescheiden sicherzustellen. Die in diesem Rahmen erforderlichen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zugunsten Behinderter sind zuwendungsfähig.

2.3 Das Ausmaß, in dem bei einzelnen Bauvorhaben bauliche Maßnahmen zugunsten von Behinderten notwendig sind, hängt von der Art der Nutzung ab. Die notwendigen Maßnahmen sind in jedem Einzelfall möglichst in die Bedarfsermittlung einzubeziehen und mit dem Raum- bzw. Bauprogramm festzusetzen.

2.4 Den Gemeinden (CV) sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen die DIN 18024 auch dann anzuwenden, wenn zur Finanzierung ihrer Bauvorhaben keine Landesmittel in Anspruch genommen werden sollen.

2.5 Für Maßnahmen nach DIN 18024, Teil 2, an vorhandenen öffentlichen Gebäuden sowie für das Absenken von Bordsteinen im Zuge der unmittelbaren Verbindung zwischen den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und baulichen Anlagen der vorgenannten Art oder baulichen Anlagen für alte und behinderte Menschen verfügt der Innenminister über besondere Förderungsmittel. Diese werden von den Regierungspräsidenten bewirtschaftet.

3 Schwerpunkte im öffentlichen Personenverkehr

3.1 Einstieg und Beförderung

Der Ein- und Ausstieg behinderter Personen ist durch entsprechende technische und organisatorische Maß-

nahmen, die Beförderung durch Bereitstellung ausreichend bemessener Plätze zu ermöglichen. Zuständig: Verkehrsunternehmen. '

3.2 Zugang zu Haltestellen der Stadtbahnen, der Untergrund- und der Unterpflasterstraßenbahnen Die an Berufsschwerpunkten gelegenen Haltestellen sind mit Fahrtreppen, Fahrsteigen, Rampen oder Aufzügen auszustatten. Zuständig: Städte oder Verkehrsunternehmen.

4 DIN 18025 - Wohnungen für Schwerbehinderte, Planungsgrundlagen

4.1 Bei der Planung von Wohnungen für Schwerbehinderte ist die DIN 18025, Blatt l - Wohnungen für Rollstuhlbenutzer -, Blatt 2 - Wohnungen für Blinde und wesentlich Sehbehinderte -, zu beachten (vgl. auch Nummer l Abs. 6 Satz 3 der Anlage zu den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1978, RdErl. v. 23. 12. 1977 - SMB1. NW. 2370 -).

42 Es wird empfohlen, DIN 18025 auch dann bei der Planung von Wohnungen für Schwerbehinderte zu beachten, wenn zur Finanzierung keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden sollen.

236

') MBl. NW. 1978 S. 643.