Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristablauf.

 


Historisch: Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.03-1-14-211(2603) vom 9.9.2014

 

Historisch:

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.03-1-14-211(2603) vom 9.9.2014

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge,
die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden
Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW)

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.03-1-14-211(2603)
vom 9.9.2014

Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 26. September 2013, Az.: 15-39.12.03-1-13-100 sowie vom 03. Februar 2014, Az.: 15-39.12.03-1-13-346

hier: Verlängerung der Frist für die Visaantragstellung

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern wird die in Ziffer II. 3 meines Erlasses vom 03. Februar 2014 genannte Frist für die Visaantragstellung bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

Im Übrigen gelten die o.g. Erlasse fort.

Ich bitte um sofortige Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Regierungsbezirks.