Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet.

 


Historisch: Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge Beendigung der Prüfverfahren durch die Ausländerbehörden Information der Referenzpersonen über letzte Frist zur Beibringung von Unterlagen Aktualisierung der Meldungen der Ausländerbehörden an nrwdirekt

 

Historisch:

Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge Beendigung der Prüfverfahren durch die Ausländerbehörden Information der Referenzpersonen über letzte Frist zur Beibringung von Unterlagen Aktualisierung der Meldungen der Ausländerbehörden an nrwdirekt

Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge
Beendigung der Prüfverfahren durch die Ausländerbehörden
Information der Referenzpersonen über letzte Frist zur Beibringung von Unterlagen
Aktualisierung der Meldungen der Ausländerbehörden an nrwdirekt


Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 122-39.12.03-1-13-346(2603)
vom 7. Januar 2016

Meine bisherigen Erlasse

Das mit Erlass vom 26.09.2013 aufgelegte Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge besteht seit zwei Jahren. Den an der Abwicklung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden ist angesichts der Bearbeitung von rd. 31.500 Interessenbekundungen zu danken.

Laut Meldungen der Ausländerbehörden sind noch rd. 15.300 Fälle als „offen“ deklariert - sei es, dass nur das „Interesse“ der Betroffenen bekundet wurde, sei es, dass nur der „Kontakt“ gemeldet wurde. Dem Vernehmen nach sind diese Fälle jedoch nicht ungeprüft. Es fehlt in der Mehrzahl der Fälle die Beibringung einer Verpflichtungserklärung. Hiermit ist aus hiesiger Sicht in absehbarer Zeit vermutlich nicht mehr zu rechnen. Die als noch „offen“ deklarierten Verfahren sind nunmehr bis spätestens zum 29.02.2016 zu beenden.

Die hier lebenden Referenzpersonen dieser noch als „offen“ deklarierten Fälle sind von den Ausländerbehörden schriftlich darüber zu informieren, dass noch bis zum 29.02.2016 eventuell ausstehende Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Landesaufnahmeprogramm gegenüber der Ausländerbehörde beigebracht werden können.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Visumantragsfrist dazu dient, dass die begünstigten Flüchtlinge in der Krisenregion nach Erteilung der Vorabzustimmung durch die Ausländerbehörden zeitnah einen Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung stellen. Es soll  auf diese Weise Klarheit darüber hergestellt werden, ob nach der erteilten Vorabzustimmung der Ausländerbehörde der konkrete Einreisewille durch Stellen eines Visumantrags auch manifestiert wird.

Um eine statistische Gesamtbilanz ziehen zu können, sind die auch bislang schon erforderlichen Statusmeldungen von den Ausländerbehörden gegenüber nrwdirekt zügig zu aktualisieren. Es müssen zu allen vergebenen Referenzkennungen Meldungen vorliegen, wonach eine Prüfung mit dem Ausgang „Vorabzustimmung erteilt“ bzw. „Aufenthaltstitel erteilt“ oder „Voraussetzung nicht erfüllt“ erfolgt oder eine Erledigung sonstiger Art eingetreten ist.

Ich bitte um sofortige Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Regierungsbezirks.