Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristenablauf

 


Historisch: Implementierung einer speziellen Abschiebungshafteinrichtung in der ehemaligen JVA Büren RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.16.01-2-13-339(2604) vom 12.5.2015

 

Historisch:

Implementierung einer speziellen Abschiebungshafteinrichtung in der ehemaligen JVA Büren RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.16.01-2-13-339(2604) vom 12.5.2015

Implementierung einer speziellen Abschiebungshafteinrichtung in der ehemaligen JVA Büren

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.16.01-2-13-339(2604)
vom 12.5.2015

Anhängend übersende ich zu Ihrer Unterrichtung die vor der Veröffentlichung stehenden Texte des ersten Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (AHaftVollzG) und der Abschiebungshaftvollzugsverordnung (AHaftVollzVO).

Damit sind die rechtlichen Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der

Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren als Bestandteil der Bezirksregierung Detmold (Dezernat 29)

(ehemalige JVA Büren) abgeschlossen. Die Unterbringungseinrichtung wird am 15. Mai 2015 ihren Betrieb aufnehmen und steht ab diesem Zeitpunkt wieder zur Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zur Verfügung. Damit verfügt NRW wieder über eine landeseigene Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Im Rahmen der Anfangskapazität der UfA ist die Unterbringung in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Länder im Wege der Amtshilfe dann nicht mehr erforderlich.

Ich bitte die Ausländerbehörden Ihres Bezirks hierüber zu unterrichten.

Ich werde veranlassen, dass die noch in Berlin untergebrachten Ausreisepflichtigen zeitnah wieder nach Büren verlegt werden.

Anlagen:

1. Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - AHaftVollzG

2. Abschiebungshaftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO -


Anlagen: