Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet.

 


Historisch: Bekanntgabe der Einrichtung der Zentralen Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW) Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.13.09-2-16-072(2604) vom 8. Juli 2016

 

Historisch:

Bekanntgabe der Einrichtung der Zentralen Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW) Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.13.09-2-16-072(2604) vom 8. Juli 2016

Bekanntgabe der Einrichtung der Zentralen Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW)

Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 121-39.13.09-2-16-072(2604)
vom 8. Juli 2016

Das Land unterstützt die zuständigen kommunalen Ausländerbehörden bei der Rückführung bereits durch die drei Zentralen Ausländerbehörden (ZAB). Die ZAB erbringen auf den Feldern der Passersatzpapierbeschaffung sowie des Transport- und Flugmanagements wesentliche Unterstützungsleistungen für die kommunalen Ausländerbehörden.

Zum 1. Juni 2016 wurde bei der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld die „Zentrale Rückkehrkoordination“ (ZRK NRW) eingerichtet.

Mit der ZRK NRW wird die organisatorische und fachliche Unterstützung der Kommunen im Bereich des Rückkehrmanagements weiter ausgebaut und intensiviert. Die ZRK NRW bündelt bisherige Unterstützungsleistungen bei der Rückführung, wie Flug- und Transportmanagement und steht den Kommunen als zentraler Ansprechpartner für alle Rückkehrfragen, also auch für Fragen der freiwilligen Rückkehr, zur Verfügung. Die ZRK NRW hat zudem die Betreuung des Meldewesens für Rückkehrfälle in Zielstaaten mit effektiven Rückführungsmöglichkeiten, derzeit Serbien, Mazedonien, Kosovo, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro, Georgien und Armenien, übernommen (siehe Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 21. Juni 2016, Az.: 121-39.13.01-1-16-132).

Zu den Unterstützungsleistungen der ZRK NRW gehören aktuell insbesondere:

- Vermittlung von rückkehrrelevanten Informationen und kompetenten Ansprechpartnern,

- Unterstützung bei freiwilligen Ausreisen, z. B. bei der Beschaffung von notwendigen Reisedokumenten, Vermittlung des Kontaktes zu Rückkehrberatungsstellen und IOM sowie Klärung der Möglichkeit von Sammelcharterflügen mit IOM,

- Unterstützung bei der Einsatzplanung, dem Zugriff und dem Transport bei Rückführungen in enger Zusammenarbeit mit LTraKo, ZFA sowie allen ZAB,

- Bestimmung einer federführenden ZAB zur Koordination der Zusammenarbeit bei einzelnen Rückkehrmaßnahmen,

- Vermittlung bei Fragestellungen zur Vollzugshilfe durch die Polizei,

- Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern und Musterhaftanträgen bei Haftfällen,

- sukzessive erfolgt der Aufbau von Informationssammlungen zu rückkehrrelevanten Themen (z. B. Informationen zu einzelnen Zielstaaten, zu medizinischen Fragestellungen, wie Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland, Flugtauglichkeitsbescheinigungen und zu kompetenten Ansprechpartnern in rückkehrrelevanten Fragen).

Die bereits im ZAIPORT veröffentlichten Kontaktdaten der ZRK NRW lauten:

Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld

Zentrale Rückkehrkoordination

Ansprechpartner:                    Peter Sawatzky

Zentrale Rufnummer:             0521 - 51 - 8500

E-Mail Funktionspostfach:     zrk.nrw@bielefeld.de

Postanschrift:                          Postfach, 33597 Bielefeld