Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 - (§ 9 der VV v. 29.8.1961).

 


Historisch: Gliederungsnummer 2970: Statistik der gewerblichen Wirtschaft und des Bergbaues Statistik der kleinbetrieblichen Beherbergungsstätten einschließlich der Privatquartiere in ausgewählten Berichtsgemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - II/C 5 - 83-82-26/85 - u.d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales - V A 3 - 05 36.06 -v. 4. 5.1985¹)

 

Historisch:

Gliederungsnummer 2970: Statistik der gewerblichen Wirtschaft und des Bergbaues Statistik der kleinbetrieblichen Beherbergungsstätten einschließlich der Privatquartiere in ausgewählten Berichtsgemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - II/C 5 - 83-82-26/85 - u.d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales - V A 3 - 05 36.06 -v. 4. 5.1985¹)

170.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.11.1985 = MBl. NW. Nr. 69 einschl.)

4. 5. 85 (1)

T.

T.


Gliederungsnummer 2970: Statistik der gewerblichen Wirtschaft und des Bergbaues
Statistik der kleinbetrieblichen
Beherbergungsstätten einschließlich der
Privatquartiere in ausgewählten
Berichtsgemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen

Gem. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr
- II/C 5 - 83-82-26/85 -
u.d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales - V A 3 - 05 36.06 -v. 4. 5.1985¹)

1. Nach der seit dem 1. Januar 1981 geltenden Fassung des Beherbergungsstatistikgesetzes (BeherbStatG) vom 14. Juli 1980 (BGB1. I S. 953) werden statistische Daten über Beherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten sowie über Privatquartiere nicht mehr erfaßt. Der hieraus resultierende Mangel an statistischen Daten erschwert die Übersicht über aktuelle Entwicklungen im Fremdenverkehrs- bzw. Gastgewerbe sowie im Bereich des nordrhein-westfälischen Bäderwesens. Hierdurch wird u.a. die Effizienzkontrolle von Fördermaßnahmen des Landes • Nordrhein-Westfalen erschwert. Um den Informationsbedürfnissen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Förderung der Wirtschaftssektoren Fremdenverkehr sowie Bäderwesen Rechnung zu tragen, sollen statistische Erhebungen über die nicht vom Beherbergungsstatistikgesetz erfaß1 ten Berherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten einschließlich Privatquartiere in ausgewählten Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

2. Die Statistik erfaßt

Beherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten einschließlich Privatquartiere

- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten und

- in Gemeinden mit weniger als 100000 Einwohnern, soweit sie über eine Gesamtkapazität von mindestens 50 Betten in den genannten Einrichtungen verfügen.

Erhoben werden

- jährlich die Zahl der Vermieter und Gästebetten und

- monatlich die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen.

3. Die erfaßten Gemeinden werden gebeten, für ihr Gemeindegebiet

- die Zahl der Vermieter und Gästebetten erstmals zum 31. 10. 1985 und in den Folgejahren zum 30. 6. zu erheben und dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen bis zum 15. des Folgemonats zu übermitteln,

- die Zahl der monatlichen Ankünfte und Übernachtungen zu erheben, beginnend mit dem Berichtsmo-riat Januar 1986, und dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen bis zum 15. des Folgemonats zu übermitteln.

Die statistischen Angaben werden von den Gemeinden als auf Gemeindeebene zusammengefaßte Meldungen (Sammelmeldungen) dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen auf amtlichen Erhebungsvordrucken mitgeteilt.

4. Die Mitwirkung der Gemeinden bei den Erhebungen und die Auskunftserteilung der Beherbergungsstätten mit weniger als 9 Betten sowie der Inhaber der Privatquartiere ist freiwillig. Die Vermieter sind auf die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung ausdrücklich hinzuweisen.

Die Durchführung und die Aussagefähigkeit der Statistik ist nur gewährleistet, wenn sich die betroffenen Gemeinden in der genannten Weise an den Erhebungen beteiligen. Den Gemeinden wird empfohlen, an der Durchführung der Statistik mitzuwirken.

Der Gem. RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Innenminister.

2970

') MBl. NW. 1985 S. 1472.