Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
Amtshilfe bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland RdErl. d. Innenministers - III A l - 1785/72- v. 12.6.1972
Amtshilfe bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland RdErl. d. Innenministers - III A l - 1785/72- v. 12.6.1972
Amtshilfe bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen im Ausland
RdErl.
d. Innenministers - III A l - 1785/72
v. 12.6.1972
Das Bundesverwaltungsamt kann zur
Durchführung seiner Aufgaben als Empfangsstelle die kreisfreien Städte und
Kreise um Amtshilfe ersuchen. Diese sind nach Artikel 35 Grundgesetz
verpflichtet, solchen Ersuchen des Bundesverwaltungsamtes nachzukommen.
MBl. NRW. 1972 S. 1281