Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 30.4.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 573.

 


Historisch: Im Lande Nordrhein-Westfalen anerkannte Geschädigtenverbände im Sinne der §§ 309 und 327 LAG RdErl. d. Finanzministers v. 10.11.1981 -LA3453-1-IIIC1 ¹)

 

Historisch:

Im Lande Nordrhein-Westfalen anerkannte Geschädigtenverbände im Sinne der §§ 309 und 327 LAG RdErl. d. Finanzministers v. 10.11.1981 -LA3453-1-IIIC1 ¹)

209. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1992 = MBl. NW. Nr. 22 einschl.)

10.11.81(1)


Im Lande Nordrhein-Westfalen

anerkannte Geschädigtenverbände

im Sinne der §§ 309 und 327 LAG

RdErl. d. Finanzministers v. 10.11.1981 -LA3453-1-IIIC1 ¹)

Nach den §§309 Abs. 4 und 327 LAG sind im Lande Nordrhein-Westfalen folgende Geschädigtenverbände anerkannt

1. für Vertriebene

a) der Bund der Vertriebenen

- Vereinigte Landsmannschaften und Landesver-bände-

Bismarckstraße 90 4000 Düsseldorf

b) entfallen

c) der Bauernverband der Vertriebenen Nördrhein-Westfalen e. V. Marktstraße 4, Postfach 592 4780 Lippstadt

2. für Kriegssachgeschädigte

a) der Zentralverband der Fliegergeschädigten, Evakuierten und Währungsgeschädigten

- Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. -Heeperstr. 54 4800 Bielefeld

b) Gesamtverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbände in NRW e.V.j Sitz Düsseldorf, Geschäftsstelle: Maastrichter Straße 17 5000 Köln l

Im übrigen weise ich darauf hin, daß vor der Wahl von Beisitzern in die Ausgleichsausschüsse und vor der Berufung von Mitgliedern in die Prüfungsausschüsse für Eingliederungsdarlehen neben den anerkannten Geschädig-tenverbänden nach § 309 Abs. 4 LAG auch die Vertriebe-nenbeiräte zu hören sind. Anzuhören sind die örtlichen Organisationen der Geschädigtenverbände und die Kreis-vertriebenenbeiräte; ist ein Ausgleichsamt für mehrere Kreise / kreisfreie Städte zuständig, sind die Verbände und Beiräte seines gesamten Zuständigkeitsbereichs zu hören.

Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

623

') MBl. NW. 1981 S. 2195, geändert durch RdErl. v. 23. 2. 1983 (MBl. NW. 1983 S. 376), 26. 2. 1987 (MBl. NW. 1987 S. 486), 10. 12. 1991 (MBl. NW. 1992 S. 162).