Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 26.2.2004 - MBl.NRW. 2004 S. 299.

 


Historisch: Gemeindehaushaltsrecht Muster einer Übersicht über die Haushaltswirtschaft und Vorlage der Haushaltspläne RdErl. d. Innenministers v. 13.8.1984 -III B3-5/11-7580/84¹)

 

Historisch:

Gemeindehaushaltsrecht Muster einer Übersicht über die Haushaltswirtschaft und Vorlage der Haushaltspläne RdErl. d. Innenministers v. 13.8.1984 -III B3-5/11-7580/84¹)

13.8.84(1) 164.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl5.10.1984-MBl. NW.Nr.71einschL)

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Gemeindehaushaltsrecht

Muster einer Übersicht über die Haushaltswirtschaft und Vorlage der Haushaltspläne

RdErl. d. Innenministers v. 13.8.1984 -III B3-5/11-7580/84¹)

Nach den Vorschriften des VI. Teils der Gemeindeordnung sind bestimmte Vorgänge der kommunalen Haushaltswirtschaft von einer, auf sichtsbehördlichen Genehmigung abhängig. Die Aufsichtsbehörden haben in diesen Fällen insbesondere zu prüfen, ob die dauernde Lei-stungsfähigkeit der Gemeinden (GV) nicht beeinträchtigt ist Dies gilt-z. B. für die im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen .und der Verpflichtungsermächtigungen sowie bei den Umlagekörperschaften für den Umlagesatz. *

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist aber auch in anderen Bereichen von Bedeutung. So wird im Regelfall bei der Bemessung staatlicher Zuwendungen die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde bewertet und muß bei der Festsetzung eines Förderungssatzes bei einer prozentualen Anteilsfinanzierung berücksichtigt werden.

Zur Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens bei der Genehmigung der Haushaltssatzungen sowie bei der Beantragung von Zweckzuwendungen des Landes und im Interesse einer einheitlichen, auf bestimmte Kriterien abgestellten Beurteilungsgrundlage für die Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit bitte ich die Gemeinden (GV) den Aufsichtsbehörden' wie bisher zusammen mit der Haushaltssatzung eine Obersicht über die Haushaltswirtschaft vorzulegen. Dabei ist das als Anlage beigefügte neu gefaßte Muster zu verwenden. Die Neufassung des Musters einer Übersicht über die Haushaltswirtschaft war 10 Jahre nach der kommunalen Haushaltsreform notwendig geworden und berücksichtigt zahlreiche Vorschläge, aus der kommunalen Praxis.

Nach Nr. 32 WG zu § 44 LHO wurde den Bewilligungsbehörden des Landes im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung auch aufgegeben, zur Darlegung der Haushalts-' und Finanzlage einer Gemeinde (GV) das Muster über die Haushaltswirtschaft nur anzufordern; sofern es der Kommunalaufsicht noch nicht, vorliegt Deshalb bitte ich die kreisangehörigen Gemeinden, eine weitere Ausfertigung der Übersicht dem Regierungspräsidenten als obere Aufsichtsbehörde (und Bewilligungsbehörde für Landeszuwendungen) zuzuleiten. •

. Im'übrigen erhält der Innenminister als oberste Auf-. Sichtsbehörde von allen Gemeinden (GV) unmittelbar eine weitere Ausfertigung der Übersicht

Darüber hinaus bitte ich alle Gemeinden (GV) dem Innenminister eine Ausfertigung des Haushaltsplanes und ggf. eines Nachtragshaushaltsplanes sofort nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung und ggf. der Nachtragshaushaltssatzung unmittelbar vorzulegen.

') MBI. NW.1RMS. 11SS.


Anlagen: