Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
(Kopferlass) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(Kopferlass) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
631
(Kopferlass)
Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
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I
A.1-01.11.11.90-000001
Vom 12. Juni 2023
Dies ist ein Kopferlass, dessen Text nicht in die SMBl. NRW. aufgenommen wird, dessen Überschrift aber im Bestandsverzeichnis erscheint.