Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


(Kopferlass) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

(Kopferlass) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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(Kopferlass)
Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
gemäß Nummer 1.3 VV / VVG zu § 44 der Landeshaushaltsordnung
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

I A.1-01.11.11.90-000001

Vom 12. Juni 2023

Dies ist ein Kopferlass, dessen Text nicht in die SMBl. NRW. aufgenommen wird, dessen Überschrift aber im Bestandsverzeichnis erscheint.