Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen Prüfung der Verwendungsnachweise (§ 44 Abs. l LHO) RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 2. 6. 1980 - I B l - 1.0l

 

Historisch:

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen Prüfung der Verwendungsnachweise (§ 44 Abs. l LHO) RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 2. 6. 1980 - I B l - 1.0l

. 254. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 30. 9. 2001)

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Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

Prüfung der Verwendungsnachweise (§ 44 Abs. l LHO)

RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 2. 6. 1980 - I B l - 1.0l

1. Mit der Durchführung der verwaltungsseitigen Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise nach Nrn. 12 W/11 WG zu § 44 LHO werden die Staatlichen Umweltämter beauftragt. Diese Prüfung umlaßt sowohl den allgemeinen Teil gemäß Nrn. 12.1 bis 12.4 W/11.1 bis 11.4 WG zu § 44 LHO als auch den baufachlichen Teil gemäß Nr. 6 W/WG zu § 44 LHO.

2. Die Staatlichen Umweltämter übersenden die Verwendungsnachweise (Schluß- und Zwischenverwendungs-nachweise) nach Abschluß der Prüfung (Nrn. 12 W/11 WG zu § 44 LHO; Nr. 6 W/WG zu § 44 LHO) den Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden.

3. Alle anderslautenden bzw. entgegenstehenden Regelungen sind hiermit aufgehoben.

Im Einvernehmnen mit dem Finanzminister und dem Landesrechnungshof.