Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Rderl. v. 10.6.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 662.

 


Historisch: Forderungen des Landes aus Darlehen, Restkaufgeldern und ähnlichen Rechtsgeschäften RdErl. d. Finanzministers v. 23. 11. 1971 — VS 2700 —3—III A l¹)

 

Historisch:

Forderungen des Landes aus Darlehen, Restkaufgeldern und ähnlichen Rechtsgeschäften RdErl. d. Finanzministers v. 23. 11. 1971 — VS 2700 —3—III A l¹)

153. Ergänzung - SMBL NW. - (Stand 1. 2.1983 - MBL NW. Nr. 7 einschl.)

23.11.71 (1)


Forderungen des Landes

aus Darlehen, Restkaufgeldern und

ähnlichen Rechtsgeschäften

RdErl. d. Finanzministers v. 23. 11. 1971 — VS 2700 —3—III A l¹)

Um eine Übersicht über das Kapitalvermögen des Landes T. zu erhalten, bitte ich, mir jährlich zum 25. Februar mit Stand Rechnungsabschluß des vorausgegangenen Rechnungsjahres eine Nachweisung (einfach) nach dem bekannten Muster (Spalte l bis 13, Spalte 7 ist dabei zu unterteilen in a) Rückzahlungen, b) sonstige Abgänge, wie Umwandlungen in Zuschüsse, Verzicht auf Rückzahlung, Niederschlagung, Ausfall usw.) über die Forderungen des Landes aus Darlehen, Rcstkaufgeldern, Vorauszahlungen und ähnlichen Rechtsgeschäften zu übersenden.

Ich bitte dabei zu beachten, daß bei der Nachweisung

1. der Anschluß an die Vorjahresmeldung gewährleistet ist, (Abweichungen sind in Spalte 13 zu erläutern)

2. die Reihenfolge der Einnahmetitel des Haushaltsplanes gewahrt wird,

3. jeweils der Sollstand der Forderung am Anfang bzw. Ende des Rechnungsjahres eingesetzt wird, der sich bei termingerechter Entrichtung der Tilgungsraten ergibt, unabhängig davon, ob der Schuldner etwa mit der Zahlung • . von Tilgungsraten in Verzug geraten ist. Entsprechend ist auch bei gestundeten Tilgungsraten zu verfahren, sofern es sich nicht um eine Aussetzung der Tilgung handelt, durch die die Laufzeit der Forderung verlängert wird.

Die Nachweisung' ist mit der zuständigen Kasse abzustimmen und hinsichtlich der Übereinstimmung mit einem Vermerk zu versehen.

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') MB1. NW. I97J S. 2123.