Historische SMBl. NRW.
Historisch: Umbenennung der bisherigen Besatzungskostenämter RdErl. d. Innenministers v. 15. 9.1955 —I C 2/17—13.147¹)
Historisch:
Umbenennung der bisherigen Besatzungskostenämter RdErl. d. Innenministers v. 15. 9.1955 —I C 2/17—13.147¹)
226. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 6. 1995 = MBl. NW. Nr. 37 einschl.)
15. 9. 55 (1) / 17. 2. 95 (1)
Umbenennung der bisherigen Besatzungskostenämter
RdErl. d. Innenministers v. 15. 9.1955 —I C 2/17—13.147¹)
Nach Inkrafttreten der Pariser Vertrage ist die bisherige Bezeichnung der mit der Bearbeitung der früheren Besatzungsangelegenheiten betrauten Behörden als .Besatzungskostehamt* unzutreffend geworden. Deshalb wird mit sofortiger Wirkung diese Bezeichnung in .Amt für Verteidigungslasten* geändert.
Soweit- • Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung in der Mittelinstanz durchzuführen sind, entfällt jede Zusatzbezeichnung. Die Bezeichnung lautet hier schlechthin: .Der Regierungspräsident in ........
Die vorstehende Regelung gilt in gleicher Weise für die Finanzneubauverwaltung In ihrer bisherigen Eigenschaft als Kreisbesatzungskostenamt oder Bezirksbesat-zungskostenamt. Die Finanzneubauämter führen von jetzt ab insoweit den Zusatz .Amt für Verteidigungslasten*. Die Oberfinanzdirektionen führen einen Zusatz künftig nicht mehr.
Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Finanz-minister.
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') MBl. NW. 1955 S. 1912. ') MBl. NW. 1995 S. 368.