Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Umbenennung der bisherigen Besatzungskostenämter RdErl. d. Innenministers v. 15. 9.1955 —I C 2/17—13.147¹)

 

Historisch:

Umbenennung der bisherigen Besatzungskostenämter RdErl. d. Innenministers v. 15. 9.1955 —I C 2/17—13.147¹)

226. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 6. 1995 = MBl. NW. Nr. 37 einschl.)

15. 9. 55 (1) / 17. 2. 95 (1)


Umbenennung der bisherigen Besatzungskostenämter

RdErl. d. Innenministers v. 15. 9.1955 —I C 2/17—13.147¹)

Nach Inkrafttreten der Pariser Vertrage ist die bisherige Bezeichnung der mit der Bearbeitung der früheren Besatzungsangelegenheiten betrauten Behörden als .Besatzungskostehamt* unzutreffend geworden. Deshalb wird mit sofortiger Wirkung diese Bezeichnung in .Amt für Verteidigungslasten* geändert.

Soweit- • Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung in der Mittelinstanz durchzuführen sind, entfällt jede Zusatzbezeichnung. Die Bezeichnung lautet hier schlechthin: .Der Regierungspräsident in ........

Die vorstehende Regelung gilt in gleicher Weise für die Finanzneubauverwaltung In ihrer bisherigen Eigenschaft als Kreisbesatzungskostenamt oder Bezirksbesat-zungskostenamt. Die Finanzneubauämter führen von jetzt ab insoweit den Zusatz .Amt für Verteidigungslasten*. Die Oberfinanzdirektionen führen einen Zusatz künftig nicht mehr.

Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Finanz-minister.

670

') MBl. NW. 1955 S. 1912. ') MBl. NW. 1995 S. 368.