Historische SMBl. NRW.
Historisch: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aufstellung von Lärmminderungsplänen gemäß § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz V - 5 - 8820.1 - (V Nr. 2/01) v. 27.6.2001
Historisch:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aufstellung von Lärmminderungsplänen gemäß § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz V - 5 - 8820.1 - (V Nr. 2/01) v. 27.6.2001
Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Aufstellung von Lärmminderungsplänen
gemäß § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
V - 5 - 8820.1 - (V Nr. 2/01)
v. 27.6.2001
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Land
NRW gewährt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO für
Zuwendungen an Gemeinden (GV) - VVG - Zuwendungen für die Lärmminderungsplanung
gemäß § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ein
Anspruch der Antragsstellerin/des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung
besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Erfassung
der Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen und Feststellung ihrer
Auswirkungen auf die Umwelt gemäß § 47 a BImSchG Abs. 1 sowie die Aufstellung
von Lärmminderungsplänen gemäß § 47 a BImSchG Abs. 2 nach der Vorgehensweise,
wie sie in den Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Nr.
22 des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz u.a. vom 1.9.2000, SMBl. NRW. 7129 -beschrieben ist.
Erstellung von Schallimmissions-, Immissionsempfindlichkeits- und
Konfliktkatastern für die verschiedenen einwirkenden Quellenarten.
Planung von technischen, baulichen, gestalterischen, verkehrlichen,
planerischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung und zur
Verhinderung des weiteren Anstiegs oder zur Vermeidung weiterer
Lärmbelastungen.
Emissionsanalysen für die Konfliktgebiete und Schallimmissionsprognosen im
Rahmen der Maßnahmenplanung und Alternativenprüfung.
Untersuchungen zur Prioritätenfestlegung der Lärmsanierung.
Untersuchungen zur Betroffenheit der Einwohner in den Wohnbereichen.
Bürgerinformation und Beteiligungsverfahren im Rahmen der Aufstellung des
Lärmminderungsplanes.
Zuwendungsempfänger
Gemeinden
Nordrhein-Westfalens
Zuwendungsvoraussetzungen
Der Durchführungszeitraum für das Vorhaben muss auf zwei Jahre begrenzt sein.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung
Förderungsrahmen: 50 v. H. bis 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bagatellgrenze: 12.500,- €
Form der Zuwendung: Zuweisung
Bemessungsgrundlage
Voraussichtliche Ist-Ausgaben bei Sachleistungen des Antragstellers.
Ausgaben, die durch die Beauftragung Dritter mit Planungen und Gutachten
entstehen.
Unbare Eigenleistungen (z.B. durch Einsatz des eigenen Personals) können bei
der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Wird
für die Aufstellung von Lärmminderungsplänen zusätzliches Personal eingestellt,
so können die dafür voraussichtlich entstehenden Personalausgaben im
Durchführungszeitraum berücksichtigt werden.
Bei
Gemeinden, die gem. § 75 der Gemeindeordnung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, muss die Einstellung von
Personal für die Aufstellung von Lärmminderungsplänen im Einklang mit dem
genehmigten Haushaltssicherungskonzept stehen. Die Gemeinde hat ihrem Antrag
eine entsprechende Bestätigung der Aufsichtsbehörde beizufügen.
Verfahren
Antragsverfahren
Der Antrag auf Bewilligung der Zuwendung ist nach dem Muster der Anlage 1
zu stellen.
Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Der Bewilligung ist das
Muster der Anlage 2 zu Grunde zu legen.
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Der Antrag auf Auszahlung der Zuwendung ist gemäß dem Muster der Anlage 3
bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 4 zu führen und
bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis
und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die
VVG zu § 44 LHO.
Inkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt
längstens bis 31. Dezember 2005.
Anlagen: