Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch RdErl. v. 3.9.2002 -
MBl.NRW. 2002 S. 1021.
Historisch: Richtlinie für die Überprüfung und Überwachung nach dem Eichgesetz und nach der Eichordnung - Eichanweisung - Allgemeine Vorschriften RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie v. 16. 3. 1989 -124 - 50 - 42 - 3/89
Historisch:
Richtlinie für die Überprüfung und Überwachung nach dem Eichgesetz und nach der Eichordnung - Eichanweisung - Allgemeine Vorschriften RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie v. 16. 3. 1989 -124 - 50 - 42 - 3/89
191.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.6.1989 = MBl. NW.Nr.29einschl.) / 16 3 89 (1)
7133
Richtlinie
für die Überprüfung und Überwachung
nach dem Eichgesetz und nach der Eichordnung
- Eichanweisung -
Allgemeine Vorschriften
RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie v. 16. 3. 1989 -124 - 50 - 42 - 3/89
Der Bundesminister für Wirtschaft hat in der Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 28 vom 9. Februar 1989
„Richtlinien für die Prüfung und Überwachung nach dem Eichgesetz und nach der Eichordnung" vom 11. 1.1989
veröffentlicht. Diese Richtlinien sind als Allgemeine Verwaltungsvorschriften bei der Durchführung von Eichungen zu beachten.