Historische SMBl. NRW.
Historisch: Erfassung von Daten zur automatisierten Führung des Karten- und Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters RdErl. d. Innenministeriums v. 6.1.1994 -IIIC 3-7118
Historisch:
Erfassung von Daten zur automatisierten Führung des Karten- und Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters RdErl. d. Innenministeriums v. 6.1.1994 -IIIC 3-7118
Erfassung von Daten zur automatisierten
Führung
des Karten- und Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters
RdErl. d. Innenministeriums v. 6.1.1994 -IIIC 3-7118
Die
Erfassung von Daten zur automatisierten Führung des Karten- und Zahlennachweises
des Liegenschaftskatasters hat nach den Verwaltungsvorschriften für die
„Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)" zu erfolgen.
Die
Landesvorschriften zur Erfassung, Verschlüsselung, Abbildung und Darstellung
der ALK sind verbindliche Weisungen zur Einrichtung und Fortführung des
automatisierten Karten- und Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters, obwohl
sie wegen der ständigen Fortentwicklung des ALK-Systems sowie der laufenden
praktischen Erprobung der dv-technischen und fachlichen Vorgaben vorerst nur
als Entwürfe vorliegen.
Zur
Erhaltung der Einheitlichkeit und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen, die
durch Unkenntnis oder Missachtung der Entwicklung des ALK-Systems entstehen
könnten, weise ich darauf hin, dass Arbeiten zur Erfassung von Daten zur
automatisierten Führung des Karten- und Zahlennachweises des
Liegenschaftskatasters der Zustimmung der Bezirksregierung bedürfen, die auch
für die laufende fachliche Beratung und Unterrichtung über das ALK-System zur
Verfügung steht. Anträge auf Zustimmung zu Vorarbeiten für die ALK sind mit
einer Beschreibung der fachlichen und technischen Einzelheiten des
beabsichtigten Verfahrens an die Bezirksregierung zu richten. Diese stimmt ihre
Entscheidung mit mir ab, soweit neue Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung
getroffen werden sollen.