Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Aufstellung des Liegenschaftskatasters RdErl. d. Innenministers v. 26. 5. 1950 — I — 128 — 44 Nr. 322/50 (T 217) ¹)

 

Historisch:

Aufstellung des Liegenschaftskatasters RdErl. d. Innenministers v. 26. 5. 1950 — I — 128 — 44 Nr. 322/50 (T 217) ¹)

154. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1983 - MBl. NW. Nr. 23 einschl.)

26. 5. 50 (1),


Aufstellung des Liegenschaftskatasters

RdErl. d. Innenministers v. 26. 5. 1950 — I — 128 — 44 Nr. 322/50 (T 217) ¹)

Die Vorschriüen für die Übernahme der Bodenschät-tungsergebnisse in das Liegenschaftskataster werden wie folgt geändert bzw. erg&nzt:

1. BodSchäUübernErl. v. 23. 9. 19: -Nr. VI A 1333/52—6833

(1) In Nr. 20 Abs. 2 Satz l werden die Worte .dem Muster der Anlage 3" ersetzt durch .den Zeichenvorschriften für vermessungstechnische Karten und Risse in Nordrhein-Westfalen*. Am Rand wird .Anlage 3* gestrichen.

(2) Nr. 37 Abs. 3 in der Fassung der EV II erhält folgende Fassung:

.Bei fiskalischen Grundstücken ist der Eigentümer wie folgt zu bezeichnen: .Bundesrepublik Deutschland*, .Land Nordrhein-Westfalen* usw. Der Name der Verwaltung, der sie unterstehen, z. B: Forstverwaltung, ist bei hundeseigenen Grundstücken eingeklammert beizufügen, nicht dagegen bei landeseigenen Grundstücken.*

(3) Es werden gestrichen:

Die Präambel mit Ausnahme des ersten und letzten Satzes, die Nrn. 2, 3, 7, 8 mit Ausnahme von Satz 2, die Nrn. 24, 25, 28 jeweils mit Ausnahme von Satz l und die Nrn. 22. 26, 27, 39, 40, 49 Abs. 4 Satz 2,60 bis 62 sowie die Anlagen l bis 3 und 7.

(4) In Nr. 59 erste Zeile wird „Spalte 8" geändert in „in den Spalten 8 und 14".

(5) In Nummer 44 werden nach dem Wort „Reichs-schätzungsbeirats" die Worte „- jetzt des Bewertungsbeirats -" eingefügt sowie die Buchstaben . „RM" durch die Buchstaben „MSt" ersetzt

(6) In Nummer 58 Abs. 2, in Anlage 6 Spalte 9 und in Anlage 8 Spalte 2 werden die Buchstaben „RM" durch die Buchstaben „MSt" ersetzt

(7) In Nr. 4 werden die Sätze 3 bis 8 und in Satz 9 das Wort „also" gestrichen.

(8) In Nr. 13 vorletzter Satz wird das angegebene Beispiel gestrichen.

(9) In Nr. 23 entfällt der am Schluß der Nummer stehende Hinweis sowie der Randvermerk.

(10) In Nr. 54 werden die Wörter „von einem technischen Bürobeamten" gestrichen.

2. BodSchätzÜbernErl. EV v. 24. 6. 1937 - Nr. IV A 1445/6833

(1) Es werden gestrichen:

Abschnitt I und aus Abschnitt II die Nrn. l, 8,11 bis 13,15 Abs. l, 18,23 und 27.

(2) In Nr. 9 werden die Sätze 4 ff. der Neufassung Nr. 21 gestrichen.

3. BodSchätzObernErl Teil II v. 22. 2. 1938 — Nr. Via 4074/38—6833

(1) In Nr. -3 wird zwischen dem dritten und vierten Satz als neuer Satz eingefügt .Unter den Flächenangaben in Spalte 18 sind die Ertragsmeßzahlen eingeklammert nachzuweisen*. Im vierten Satz ist zwischen .Die* und .Angaben* einzufügen .Ertragsmeßzahlen und die" die Wörter „durch den Leiter der ausführenden Vermessungsdienststelle" werden gestrichen.

(2) In Nr. 21 wird in der ersten und vierten Zeile .5 und 7* geändert in .5 bis 7*.

(3) In Nr. 22 wird im ersten Satz hinter .Flachensummen" eingefügt .und Ertragsmeßzahlen'. ,

(4) Der Kopf in Spalte 18 des Vordrucks nach dem Muster der Anlage l ist zu erganzen durch .(Ertragsmeßzahlen) *.

(5) In Spalte 6 der Anlagen 2, 2a und 2b ist der Summenstrich zu ziehen. Darunter wird die Summe der Ertragsmeßzahlen .42510* eingetragen. In der Anlage 2b ist in Spalte 6 die Ertragsmeßiahl .6466* für das Flurstück Flur 10 Nr. 407/124 zu berichtigen in .6366*.

(6) Die Nrn. 25 bis 33, 37 letzter Satz, 39 und 40 werden gestrichen.

4. BodSchätzÜbernErl. EV II v. 28. 3. 1939 - Nr. Via 4569/39-6833 Die Nrn. l, 12,15,16,28 bis 33 werden gestrichen.

71342

') MBl. NW. 1950 S. 545 i. d. F. v. 29. 5. 1954 (MBl. NW. 1954 S. 875); bei Herausgabe der Sammlung überarbeitet, geändert durch RdErl. v. 14. 10. 1975 (MBl.

NW. 1975 S. 1938). 30. B. 1982 (MBl. NW. 1982 S. 1090). ') MBl. NW. 1955 S. 1325; bei Herausgabe der Sammlung Überarbeitet, geändert durch RdErl. v. 15.10.1975 (MBl. NW. 1975 S. 1038).