Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 525.06 - v. 12.8.2011
Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 525.06 - v. 12.8.2011
Vollzugshilfe
zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
RdErl. d. Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 525.06 -
v. 12.8.2011
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An die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind besondere Anforderungen zu
stellen, um den Anforderungen des Artikels 8 der Richtlinie 87/217/EWG des
Rates vom 19. März 1987 zur Verhütung und Verringerung der Umweltverschmutzung
durch Asbest (Abl. Nr. L 85 v. 28.3.1987, S. 40 -
45), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14.
April 2003 (Abl. Nr. L 122 v. 16.5.2003, S. 36 - 62)
und den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) für eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung nach
dem Stand der Technik zu genügen.
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Das Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA ) „Entsorgung
asbesthaltiger Abfälle“ vom 6. September 1995 in der Fassung vom 20.02.2001,
das durch RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft vom 21.11.2002 (SMBl. NRW. 74)
bekanntgemacht wurde, ist wegen geänderter Rechtsvorschriften durch die LAGA
aktualisiert worden.
In der aktualisierten "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" wurden neben allgemeinen Fragestellungen zum Thema Asbest die Aspekte Herkunft, Entsorgungskonzepte, Behandlungsverfahren sowie Zwischenlagerung und Ablagerung von Asbest eingehender behandelt. Darüber hinaus sind eine Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften, detaillierte Tabellen zu Herkunft asbesthaltiger Abfälle, ihre Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern sowie Hinweise zu Behandlungsverfahren und zur Beförderung und Entsorgung aufgenommen worden.
Auch wurde die Vollzugshilfe an die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.04.2009 und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht (GwVwV, TA Abfall, TASi) angepasst.
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Die im Erich-Schmidt-Verlag, 10785 Berlin veröffentlichte Mitteilung der
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 "Vollzugshilfe zur
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" in der Neufassung vom September 2009
ist beim Vollzug des Abfallrechts in Nordrhein-Westfalen zu beachten. Die
Vollzugshilfe gilt für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen bei Ausbau,
Beförderung und Entsorgung.
Die aktuelle Fassung steht auch auf der Internetseite der LAGA www.laga-online.de unter
Publikationen/Mitteilungen zum Herunterladen zur Verfügung.
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Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner
Veröffentlichung in Kraft.
Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft vom 21.11.2002 (SMBl. NW. 74) wird
aufgehoben.
MBl. NRW. 2011 S. 343.