Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-5– 550.6 v. 2.8.2004
Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-5– 550.6 v. 2.8.2004
Analysenverfahren
und Parameter zur Untersuchung von Abfällen,
Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-5– 550.6
v. 2.8.2004
Für den Vollzug der abfallrechtlichen und der bodenschutzrechtlichen
Vorschriften sind vielfach exakte Kenntnisse über die stoffliche
Zusammensetzung oder den Schadstoffgehalt von Abfällen, Böden, Gesteinen,
Grund-, Oberflächen- oder Sickerwasser, Eluaten oder anderen Matrizes
erforderlich. Die Ergebnisse der Bestimmung einzelner Stoffe oder Stoffgruppen
sind abhängig sowohl von der Probennahme, Probenvorbereitung und -aufbewahrung
als auch von dem angewandten Analysenverfahren. Diese Abhängigkeiten können
beim Einsatz unterschiedlicher Verfahren zu erheblichen Abweichungen bei den
Untersuchungsergebnissen führen.
Damit reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse erzielt
werden, ist es notwendig, die einzelnen Untersuchungsschritte zu
vereinheitlichen und möglichst standardisierte Analysenverfahren anzuwenden.
Dem tragen die Abfallablagerungsverordnung, die Deponieverordnung sowie die
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung durch Regelungen über die
anzuwendenden Verfahren Rechnung. Einheitliche und möglichst standardisierte
Analysenverfahren sind auch für Parameter erforderlich, für die in den
genannten Verordnungen keine entsprechenden Regelungen getroffen worden sind.
Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LUA) hat zusammen mit den
Staatlichen Umweltämtern Analysenverfahren für ausgewählte Parameter
zusammengestellt, die bei Untersuchungen im Zusammenhang mit der
Abfallentsorgung, mit Altlasten und mit schädlichen Bodenveränderungen von
Bedeutung sind. Soweit die unter Nr. 1 genannten Rechtsvorschriften die Anwendung
gleichwertiger Verfahren oder Abweichungen zulassen oder für bestimmte einzelne
Parameter keine Verfahren festlegen, wurde bei der Zusammenstellung die
fortschreitende Entwicklung der Analyseverfahren im Rahmen der nationalen und
internationalen Normenarbeit berücksichtigt.
Das Landesumweltamt hat diese Zusammenstellung von
Analysenverfahren als Merkblatt „Analysenverfahren und Parameter zur
Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen"
herausgegeben; das Merkblatt ist in der Reihe „LUA-Merkblätter" als Band
Nr. 38 erschienen. Die in dem LUA-Merkblatt „Analysenverfahren und Parameter
zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen
Bodenveränderungen" genannten Analysenverfahren entsprechen dem Stand der
Analysentechnik. Das v.g. LUA-Merkblatt soll, wenn die Entwicklung der
Analysentechnik es erfordert, auch weiterhin ergänzt oder angepasst werden.
Die für den Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden
und die für die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Altlasten zuständigen
Sonderordnungsbehörden und allgemeinen Ordnungsbehörden sollen bei ihren
Entscheidungen und bei der Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben, die in dem
LUA-Merkblatt „Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen,
Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen" in der jeweils geltenden
Fassung genannten Analysenverfahren anwenden oder deren Anwendung verlangen,
soweit in Rechtsverordnungen des Bundes oder des Landes nichts anderes bestimmt
ist. Untersuchungsstellen, die andere Verfahren verwenden, müssen nachweisen,
dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in dem v.g. LUA-Merkblatt
angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind.