Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.9.2023
(KOPFERLASS) Rohrfernleitungsanlagen Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden Rohrfernleitungsanlagen, Rohrfernleitungsanlagen „FL-26 DN 100/125 zur Beförderung von Propylen und FL-63 DN 300 zur Beförderung von Ethylen“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IV-8-58 20 30
(KOPFERLASS) Rohrfernleitungsanlagen Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden Rohrfernleitungsanlagen, Rohrfernleitungsanlagen „FL-26 DN 100/125 zur Beförderung von Propylen und FL-63 DN 300 zur Beförderung von Ethylen“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IV-8-58 20 30
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(KOPFERLASS)
Rohrfernleitungsanlagen
Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a
RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden
Rohrfernleitungsanlagen,
Rohrfernleitungsanlagen „FL-26 DN 100/125 zur Beförderung von Propylen und FL-63 DN 300 zur Beförderung von Ethylen“
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz IV-8-58 20 30
Vom 30. August 2018 (n.v.)
Dies ist ein Kopferlass, dessen Text nicht in die SMBl. NRW. aufgenommen wird, dessen Überschrift aber im Bestandsverzeichnis erscheint.