Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufeghoben durch RdErl. vom 18. 3.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 203).

 


Historisch: Richtlinie für Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B 8 -2512 –22898 v. 6.4.1999

 

Historisch:

Richtlinie für Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B 8 -2512 –22898 v. 6.4.1999

Richtlinie für Unterhaltung und naturnahen Ausbau
der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
IV B 8 -2512 –22898 v. 6.4.1999

Eine Gruppe wasserwirtschaftlicher und ökologischer Fachleute hat in meinem Auftrag die Schrift „Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen, Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau“ neu bearbeitet. Die neue Fassung zeigt deutlicher als zuvor auf, wie der Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft bei Maßnahmen des Gewässerausbaues und der Gewässerunterhaltung gesichert und gefördert werden können.

Die Richtlinie ist als Anlage abgedruckt.

Die Richtlinie ist zu beachten. Sie enthält Bestimmungen über den Ausbau von Gewässern im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 LWG (allgemein anerkannte Regeln und Technik). Die Richtlinie kann auch als Broschüre beim Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Wallneyer Str. 6, 445133 Essen bezogen werden.

Die Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - RdErl. v. 1.9.1989 (SMBl. NRW. 722) - hebe ich hiermit auf.

MBl. NRW. 1999 S. 716

Hinweis: Die Anlage ist abgedruckt im MBl. NRW. Nr. 39 vom 18. Juni 1999