Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Runderlass vom 23. Oktober 2017 (MBl. NRW. 2017 S. 977).

 


Historisch: Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft -IV B 6 - 031 003 0101/IV B 5 - 676/5-28728 v. 4.2.1991

 

Historisch:

Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft -IV B 6 - 031 003 0101/IV B 5 - 676/5-28728 v. 4.2.1991

Verwaltungsvorschrift
zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge
bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
-IV B 6 - 031 003 0101/IV B 5 - 676/5-28728

v. 4.2.1991

Zur Durchführung des § 69 Abs. 2 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), in der jeweils geltenden Fassung, ergeht folgende Verwaltungsvorschrift:

Die Jahresschmutzwassermenge ist neben den Überwachungswerten für die nach § 3 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der Fassung vom 3. November 1994 (BGBl. I S. 3370), in der jeweils geltenden Fassung, festgelegten Parameter die entscheidende Größe zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers im Sinne des Abwasserabgabengesetzes.

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Begriffsbestimmung

Schmutzwasser ist gemäß § 2 Abs. 1 AbwAG das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Die Jahresschmutzwassermenge wird aus der Hochrechnung der Schmutzwassermengen an Trockenwettertagen ermittelt.

2
Ermittlungsmethode

Die mit Hilfe der Durchflussmesseinrichtung ermittelten Tagessummen des Abwasserdurchflusses werden unterschieden in Ergebnisse an Trockenwettertagen und an Tagen mit Niederschlagseinfluss.

Aus der Mittelwertbildung der Ergebnisse an Trockenwettertagen und einer anschließenden Hochrechnung auf das Jahr ergibt sich die Jahresschmutzwassermenge (s. Beispiel in Abschnitt 4 und in der Anlage).

3
Ermittlung der Trockenwettertage

Zur Unterscheidung zwischen Trockenwettertagen und Regentagen sind die Ergebnisse von einer oder mehrerer Niederschlagsmessstationen im Entwässerungsgebiet oder auf der Abwasserbehandlungsanlage heranzuziehen.

Dabei erfolgt die Festlegung des Trockenwettertages folgendermaßen:

Es werden die Tagesmessergebnisse herausgesucht, an denen folgende Niederschlagsbedingungen erfüllt sind:
N weniger oder gleich 0,3 mm am Tag und
N weniger oder gleich 0,3 mm am Vortag.

Sollten keine Niederschlagsmessungen vorliegen, kann hilfsweise die amtliche Niederschlagsstatistik des Deutschen Wetterdienstes herangezogen werden.

Durch die Einbeziehung eines Nachlauftages werden in normalen Einzugsgebieten nachlaufende Regenabflüsse aus der Berechnung ausgeschlossen.

Müssen in einem Netz weitere Nachlauftage berücksichtigt werden, so ist vom Einleiter oder Abgabepflichtigen ein Nachweis der Fließzeiten oder Beckenentleerungszeiten zu erbringen.

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Beispiel zur Berechnung

Trockenwettertage: 123
Summe der Abflüsse
an diesen Trockenwettertagen:  200.000 m3
mittlerer Trockenwetterabfluss: 200.000 m3 / 123 = 1.626 m3/d
Jahresschmutzwassermenge:     1.626 m3/d x 365 d = 593.490 m3.

MBl. NRW. 1991 S. 281, geändert durch RdErl. vom 12.11.2001 (MBl. NRW. S. 1627)


Anlagen: