Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HTV-Was) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 18. 6. 1996 - IV B 3 - 5021-6799/III B 7 - 401-19546¹)

 

Historisch:

Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HTV-Was) RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 18. 6. 1996 - IV B 3 - 5021-6799/III B 7 - 401-19546¹)

233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)

18. 6. 96 (1)


Handbuch

für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HTV-Was)

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft v. 18. 6. 1996 -

IV B 3 - 5021-6799/III B 7 - 401-19546¹)

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LA W A) hatte auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein einheitliches Vertragsmuster mit zugehörigen Anlagen erarbeitet.

Dieses Vertragsmuster wurde mit RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft „Ingenieurvertragsmuster für den Bereich der Wasserwirtschaft" vom 24.2.1986 in NW für den Bereich der Wasser-und Abfallwirtschaft und der Verwaltung für Agrarord-nung zur Anwendung eingeführt.

Im Interesse einer einheitlichen Gestaltung von Verträgen mit Ingenieuren für Leistungen im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft hat die LA WA beschlossen, ein Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was) in Anlehnung an das „Handbuch für Verträge über Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau" (HTV-Stb) des Bundesministeriums für Verkehr zusammenzustellen.

Dieses HIV-Was ist ab sofort bei Verträgen mit Ingenieuren für Leistungen im Bereich der Wasser- und

Abfallwirtschaft und der Verwaltung für Agrarordnung anzuwenden.

Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den Wasser- und Bodenverbänden einschließlich der Wasserverbände wird ebenfalls empfohlen, das Vertragsmuster ihren Verträgen zur Vergabe von Ingenieurleistungen zugrunde zu legen.

Das HIV-Was kann einschließlich einer Datendiskette (Word für Windows 2.0) unter folgender Adresse bezogen werden:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

und Umweltschutz Berlin/Ministerium für Umwelt,

Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg

- GeschäftssteUe der LAWA -

Salvador-Allende-Straße 78-80 e

12559 Berlin

Die Erstausstattung für die betroffenen Dienststellen meines Geschäftsbereiches wird von mir sichergestellt.

Ich bitte um folgende besondere Beachtung. Die Beschäftigten von Ingenieurbüros, die mit der Durchführung öffentlicher Bauaufträge beauftragt werden, sind nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. 3. 1974 (BGB1. I S. 547) förmlich zu verpflichten, damit sie Amtsträgern strafrechtlich gleichgestellt sind (s. § 11 Abs. l Nr. 4 StGB).

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') MBL NW. 1998 S. 1000.