Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.9.2023
Richtlinien über die Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Standortuntersuchungen und deren Anwendung in Umweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – III B 335-8583 – u.d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr – 313-66-75 – v. 5.9.1997
Richtlinien über die Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Standortuntersuchungen und deren Anwendung in Umweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – III B 335-8583 – u.d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr – 313-66-75 – v. 5.9.1997
Richtlinien über
die Durchführung land- und forstwirtschaftlicher
Standortuntersuchungen und deren Anwendung
in Umweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft
Gem. RdErl.
d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft – III B 335-8583 –
u.d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand,
Technologie und Verkehr – 313-66-75 –
v. 5.9.1997
Diese
komplexen und häufig konkurrierenden Nutzungen führen zu zahlreichen
Beeinflussungen, Gefährdungen und Zerstörungen des Standortfaktors Boden und
seiner Funktionen, so dass der Schutz und die Erhaltung dieses nur begrenzt
vorhandenen und nicht erneuerbaren Gutes immer dringender werden.
Standortuntersuchungen
nach einheitlichen Kriterien sind Grundlage für umweltgerechte und
vorausschauende Planung, insbesondere einer die natürlichen Eigenschaften und
Funktionen des Bodens berücksichtigenden und bodenschonenden Nutzung der Landesfläche.
Sie dienen der Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Zu den
Standortuntersuchungen im Sinne dieser Richtlinien gehören
1. die geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen und
2. die pflanzensoziologischen Untersuchungen.
Verwendung der Ergebnisse der Standortuntersuchungen
Standortuntersuchungen
bilden eine Grundlage für Landschaftspläne und andere räumliche Planungen und
Programme sowie für die Durchführung von land-, forst- und
wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und für Maßnahmen des Bodenschutzes sowie des
Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die
Ergebnisse der Untersuchungen können insbesondere als Grundlage dienen für:
- die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen,
- die umweltverträgliche und standortgerechte land- und forstwirtschaftliche
Nutzung,
- die Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung,
- die Baugrundbewertung,
- die Schaffung und den Erhalt von Lebensraum für Tiere und Pflanzen,
- die Ausweisung und Abgrenzung von besonders zu schützenden Teilen von Natur
und Landschaft,
- standortspezifische Anforderungen in für die Wasserwirtschaft bedeutsamen
Gebieten,
- die Pflege und Entwicklung von Feuchtwiesen, Heiden, Trockenrasen und
weiteren ökologisch bedeutsamen Flächen,
- die Entwicklung einer angemessenen Infrastruktur bei gleichzeitiger Erhaltung
und Pflege der Landschaft,
- Maßnahmen des Bodenschutzes,
- Planungen in Bodenordnungsverfahren,
- die Baugrundbeurteilung bei Ausbau und Unterhaltung von Gewässern sowie bei
Trassierung und Planung der Befestigung land- und forstwirtschaftlicher Wege,
- den Schutz der Umwelt vor nachteiligen Einwirkungen durch Flächennutzungen.
Durchführung der Standortuntersuchungen
Die
Standortuntersuchungen erfolgen in enger Abstimmung der an der
Standortuntersuchung im Sinne dieser Richtlinien zuständigen Stellen. Der
Kartierungsmaßstab beträgt i.d.R. 1:5 000.
Die
Abgrenzungen zwischen den Gebietskulissen der Standortuntersuchungen im Sinne
dieser Richtlinien und denen der forstlichen Standortkartierung erfolgen in
Abstimmung.
Geologisch-bodenkundliche Untersuchungen
Für die
geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen ist der Geologische Dienst NRW
zuständig. Die Ergebnisse der Geländearbeiten und der Laboruntersuchungen sind
in großmaßstäblichen bodenkundlichen Grundlagekarten mit Erläuterungsberichten
darzustellen. Zur Kostenminimierung sind bereits vorhandene bodenkundliche
Untersuchungen zu berücksichtigen. Mittelfristig wird die großmaßstäbliche
Erfassung der Bodenverhältnisse land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
des Landes flächendeckend angestrebt.
Soweit
keine besonderen Anforderungen vorliegen, werden die folgenden bodenkundlichen
Daten erhoben: Bodentyp, Bodenart und Bodenartschichtungen, Grund- und
Stauwasserverhältnisse sowie das geologische Ausgangssubstrat. Weitere
Eigenschaften des Bodens (z.B. nutzbare Feldkapazität, Wasserdurchlässigkeit, Erodierbarkeit) und Empfehlungen zum Bodenschutz können
abgeleitet werden.
Darüber
hinaus erfolgen u.a. Angaben
- bei der Kartierung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Nutzungseignung aus
bodenkundlicher Sicht,
- bei der Kartierung forstlich genutzter Flächen zur Basenversorgung und zu
wesentlichen Merkmalen des Oberbodens (z.B. biologischer Zustand, Humusform).
Jeder
Parameter kann einzeln oder in Kombination mit anderen dargestellt werden.
Pflanzensoziologische Untersuchungen
Für die
Durchführung der pflanzensoziologischenUntersuchungen,
die von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) angemeldet
werden, ist die LÖBF zuständig. Die LÖBF gewährleistet, dass die
pflanzensoziologischen Untersuchungen landesweit methodisch und inhaltlich
einheitlich durchgeführt, ausgewertet und dargestellt werden;
Die
notwendigen Grundlagen und Vorgaben (z.B. Kartierungsschlüssel,
Kartengestaltung, DV-Anwendung) werden durch die LÖBF erarbeitet.
Eine
pflanzensoziologische Untersuchung ist in den Fällen sinnvoll, in denen die
Indikatorfunktion der Pflanzendecke von Bedeutung ist. Umfang und Inhalt werden
in Absprache mit den planenden Dienststellen festgelegt. Die Daten werden für
die verschiedenen Anwendungen in geeigneter Form, z.B. durch abgeleitete
Faktorenkarten, ausgewertet.
Ermittlung der standortgerechten landwirtschaftlichen Bodennutzungseignung und
Erstellung von Bewirtschaftungsempfehlungen
Die
Ermittlung der standortgerechten landwirtschaftlichen Bodennutzungseignung und
Erstellung von Bewirtschaftungsempfehlungen auch im Hinblick auf die Vermeidung
von Beeinträchtigungen der Gewässer und des Bodens ist Aufgabe der
Landwirtschaftskammern. Dabei sind neben den vorgenannten
geologisch-bodenkundlichen und pflanzensoziologischen Untersuchungen auch
folgende Standortfaktoren zu berücksichtigen:
Klimaverhältnisse, Relief, Hydrogeologie, Auswaschungs- und Erosionsgefährdung,
Verdichtungsneigung der Böden sowie alle sonstigen Faktoren, die für die
derzeitige oder künftige Nutzung der Böden von Bedeutung sind. Bei geplanten
Nutzungsänderungen, wasserwirtschaftlichen Maßnahmen oder Bodenverbesserungen sind
Aussagen zu deren Auswirkungen zu machen. Das Ergebnis der Untersuchungen sowie
die Bewirtschaftungsempfehlungen sind in landwirtschaftlichen Standortgutachten
oder Fachbeiträgen und Strukturuntersuchungen niederzulegen und gegebenenfalls
in Karten darzustellen.
Bereitstellung und Kostendeckung
Abstimmung der Arbeitspläne
Der Bedarf
an Standortkartierungen wird von den zuständigen Stellen dem Geologischen
Dienst NRW und der LÖBF bis zum 1. Oktober jeden Jahres für das nächste
Rechnungsjahr mitgeteilt. Die LÖBF, die Bezirksregierung Münster -obere
Flurbereinigungsbehörde- und die Landwirtschaftskammern melden bis spätestens
zum 1. Dezember jeden Jahres die für das nächste Jahr beantragten
Untersuchungen und berichten dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV). In
einem Abstimmungstermin aller Beteiligten werden die im Folgejahr
durchzuführenden Standortkartierungen durch das MUNLV festgelegt.
Bereitstellung der Untersuchungsergebnisse
Um die
Untersuchungsergebnisse insbesondere für die unter Nummer 1 genannten
Verwendungszwecke verfügbar zu machen, werden Karten und Berichte in analoger oder
digitaler Form angefertigt und bereitgestellt.
Der
Darstellungsmaßstab der Karten beträgt i.d.R. 1:5 000. Hiervon kann unter
Berücksichtigung der Ziele in Absprache mit den Projektbeteiligten abgewichen
werden.
Die
Ergebnisse werden in einheitlicher Form auf Datenträgern gespeichert, um
Auszüge und landesweit vergleichbare Auswertungen in analoger oder digitaler
Form zu ermöglichen.
Die
Digitalisierung gewährleistet eine kontinuierliche Aktualisierung und
Fortführung sowie die Verschneidung mit weiteren digitalisierten Daten.
Beschaffung/Kostendeckung
Die
Untersuchungsergebnisse (Berichte und Karten) sind unmittelbar an diejenigen
Dienststellen zu übersenden, welche die Untersuchungen beantragt haben. Die
Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe erhalten je eine
Ausfertigung.
Die
Anfertigung und Bereitstellung von Berichten und Karten in der vorgeschriebenen
Weise erfolgt für die an der Untersuchung beteiligten Dienststellen ohne
Berechnung der Kosten.
Die
Untersuchungsergebnisse können der Allgemeinheit auf Anfrage gegen
Kostenerstattung nach den jeweils geltenden Vergütungsordnungen zur Verfügung
gestellt werden.