Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Vorschrift für die forstliche Standortkartierung im Lande Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 15.2.1984 - IV l 30-40-00.00 ¹)

 

Historisch:

Vorschrift für die forstliche Standortkartierung im Lande Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 15.2.1984 - IV l 30-40-00.00 ¹)

161.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 15.4.1984 = MB1. NW. Nr. 22 einschl.)

15.2.84(1)


Vorschrift

für die forstliche Standortkartierung im Lande Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 15.2.1984 - IV l 30-40-00.00 ¹)

1 Zielsetzung

Nach den Vorschriften des Bundeswaldgesetzes (§§ l und 11) und des Landesforstgesetzes (§ 10) ist der Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen zu erhalten und im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Aufgabe der forstlichen Standort-kartierung ist es, die dazu erforderlichen ökologischen Grundlagen für alle Waldstandorte zu erheben. Entsprechend dem Umweltprogramm Nordrhein-Westfalen dient die Standortkartierung darüber hinaus als Entscheidungshilfe für Sanierungsmaßnahmen auf geschädigten Waldstandorten. Ziel ist die Darstellung der Ergebnisse in einer Standorttypenkarte und einem Erläuterungsband als Grundlage für forstbetriebliche und forstbehördliche Planungen und für Maßnahmen des Waldschutzes. Standorttypenkarte und Erläuterungsband sind in geeigneter Weise zu veröffentlichen, damit sie den Waldbesitzern aller Waldbesitzarten, den mit dem Wald befaßten anderen Dienststellen und der am Wald interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

2 Grundbegriffe

2.1 Forstlicher Standort

Der forstliche Standort umfaßt die Gesamtheit der auf einer gegebenen Fläche für das Wachstum der Waldbäume bedeutsamen Umweltbedingungen, wie sie im Gelände durch Lage, Klima und Böden - nicht durch den Wettbewerb der Bäume untereinander -bedingt sind. Zu den Umweltbedingungen, die den forstlichen Standort ausmachen, zählen nur solche, die in überschaubaren Zeiträumen einigermaßen konstant bleiben oder regelmäßig wiederkehren.

22 Standorttyp

Der Standorttyp als forstökologische Grundeinheit ist eine Zusammenfassung von forstlichen Standorten, die sich so ähnlich sind, daß sie in ihren waldbaulichen Möglichkeiten und in ihrer Gefährdung nicht

-wesentlich voneinander abweichen und annähernd die gleiche Ertragsfähigkeit besitzen.

2.3 Öko-Serie

In einer Öko-Serie werden Bodenbildungen gleicher oder ähnlicher Geogenese zusammengefaßt, die für die Vegetation ähnliche Substrate bilden, sich im Hinblick auf Bodenart, Bodenartenschichtung und Gefüge nahestehen und als Wurzelräume der Waldbaumarten gemeinsame Züge aufweisen. Öko-Serien sind in einen ökologischen Rahmen eingebundene Substratreihen. Der ökologische Rahmen wird durch den im allgemeinen klimatisch einheitlichen Wuchsbezirk (Nummer 2.4) gebildet.

2.4 Wuchsgebiete, Wuchsbezirke

Das Wuchsgebiet ist eine Großlandschaft, die sich durch ihren geomorphologischen Aufbau, Klima und Landschaftsgeschichte von anderen Großlandschaften unterscheidet

Der Wuchsbezirk ist ein Landschaftsbereich mit einem möglichst einheitlichen physiographischen Charakter, sowie mit einem einheitlichen Regional- bzw. Höhenstufenklima, womit in der Regel das Vorkommen verwandter Waldgesellschaften, eine geringe Zahl von Ausgangssubstraten, eine charakteristische Topographie und eine einheitliche Landschaftsgeschichte korreliert sind. Ist dies nicht in dem erforderlichen Ausmaß der Fall, kann das regionale Einteilungsnetz durch Bildung von Teilwuchsbezirken oder Höhenstufen verfeinert werden.

2.41 Abgrenzung der Wuchsgebiete und Wuchsbezirke Für die Abgrenzung der Wuchsgebiete und Wuchsbe-

• zirke. sind die geographische Landesaufnahme der

Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung sowie die Karte Böden und die Karte Vegetation (Deutscher Planungsatlas, Band I: Nordrhein-Westfalen) herangezogen worden. Soweit Abweichungen bestehen, sind diese forstökologisch begründet.

Die Gliederung des Landes Nordrhein-Westfalen in sieben forstliche Wuchsgebiete, die wiederum in Wuchsbezirke unterteilt sind, ist aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlich.

Teile von Wuchsbezirken der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen, die in das Land Nordrhein-Westfalen hineinreichen, sind durch

• gekennzeichnet

Schlüsselzahl

Wuchsgebiet Nordeifel 10

Wuchsbezirk Vennvorland 11

Wuchsbezirk Hohes Venn 12

Wuchsbezirk Rureifel 13

Wuchsbezirk Westliche Hocheifel 14

Wuchsbezirk Kalkeifel 15

Wuchsbezirk Ahreifel 16

Wuchsgebiet Niederrheinische Bucht 20

Wuchsbezirk Jülich-Zülpicher Börden 21

Wuchsbezirk Ville 22

Wuchsbezirk Köln-Bonner Rheinebene 23

Wuchsbezirk Bergische Heideterrassen 24

Wuchsbezirk Siebengebirge 25

Wuchsbezirk Drachenfelser Ländchen 26

Wuchsgebiet Niederrheinisches Tiefland 30

Wuchsbezirk Niederrheinebene 31

Wuchsbezirk Niederrheinische Höhen 32

Wuchsbezirk Niers 33

Wuchsbezirk Schwalm-Nette-Platte 34

Wuchsgebiet Bergisches Land 40

Wuchsbezirk Bergische Randschwelle 41

Wuchsbezirk Niederbergisch.es Hügelland 42

Wuchsbezirk Bergische Hochflächen 43

Wuchsbezirk Oberbergisches Land 44

Wuchsbezirk Mittelsieg-Bergland 45

'Wuchsbezirk Niederwesterwald 46

Wuchsgebiet Sauerland 50

Wuchsbezirk Niedersauerland 51

Wuchsbezirk Nordsauerländer Oberland 52

Wuchsbezirk Märkisches Sauerland 53

Wuchsbezirk Innersauerländer Senken 54

Wuchsbezirk Südsauerländer Bergland 55

Wuchsbezirk Rothaargebirge (Hochsauerland) 56

Wuchsbezirk Siegerland 57

•Wuchsbezirk Waldeck-Wolfhagener Berg-

und Hügelland 58

Wuchsgebiet Westfälische Bucht 60

Wuchsbezirk Westmünsterland 61

Wuchsbezirk Kernmünsterland 62

Wuchsbezirk Ostmünsterland ' 63

Wuchsbezirk Emscherland " 64

Wuchsbezirk Hellwegbörden 65

Wuchsbezirk Paderborner Hochfläche 66

•Wuchsbezirk Ems-Geest 67

•Wuchsbezirk Geest-Mitte 68

•Wuchsbezirk Nordwestdeutsche Berglandschwelle 69 Wuchsgebiet Weserbergland 70 Wuchsbezirk Osnabrück-Ravensberger Berg-und Hügelland 71 Wuchsbezirk Lipper Bergland 72 Wuchsbezirk Egge 73 Wuchsbezirk Oberwälder Land 74

•Wuchsbezirk Unteres Weser-Leine-Bergland 75

2.42 Darstellung und Beschreibung

Die Karte der forstlichen Wuchsgebiete und Wuchsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen wird im Maßstab 1:250000 oder 1:500000 mit der dazugehörigen Beschreibung von der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NW erstellt. Sie soll allen mit der Waldbewirtschaftung und Forstplanung befaßten Behörden und Stellen und den Landschaftsbehörden zur Verfügung stehen.

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') MBl. NW. 1984 S. 193.

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161.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl5.4.1984 = MB1. NW. Nr. 22 einschl.)

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3 Grundzüge des Verfahrens

Das Verfahren wird in einer kombinierten Methode nach Nr. 3.1 und in einer zweistufigen Arbeitsweise nach Nr. 3.2 durchgeführt

3.1 Kombinierte Methode

Die forstliche Standortkartierung erfolgt nach der kombinierten Methode, bei der die Informationen zur Erkennung und Abgrenzung von ökologisch hinreichend einheitlichen Standorttypen im zu untersuchenden Geländebereich aus den Merkmalbereichen Klima, Lage, Vegetation und Boden entnommen werden.

Durch die Zusammenschau und durch die Abwägung von Standortmerkmalen aus den vorstehenden Merkmalbereichen wird die anzustrebende Sicherheit bei der Standortaufnahme erreicht die notwendig ist, um das induktive Vorgehen bei der Merkmalserfassung auszugleichen. Dies gilt vor allem zur Aufklärung scheinbarer Widersprüche zwischen aktuellen Merkmalen und dem natürlichen Standortpotential, wie sie vor allem bei Mehrschichtböden oder bei Oberbodenveränderungen infolge Immissionseinfluß, Streunutzung, Bodenbearbeitung oder Düngung auftreten können.

3.2 Regionale (zweistufige) Arbeitsweise

Die Standortgliederung und die Herleitung der Standorttypen erfolgt nach der regionalen (zweistufigen) Arbeitsweise.

3.21 Gliederung

Als erste Stufe wurde das Land Nordrhein-Westfalen in forstökologische Großeinheiten (Wuchsgebiete, Wuchsbezirke) gemäß Nummer 2.41 eingeteilt. Als zweite Stufe erfolgt im Zuge der Standortkartierung auf der Grundlage dieser Einteilung eine weitere ökologische Untergliederung. Zunächst werden Öko-Serien ausgeschieden, die sich ihrerseits wieder nach ihrem Geländewasserhaushalt in Standorttypen aufgliedern.

3.22 Benennung der Standorttypen

Die Benennung der Standorttypen setzt sich aus Bezeichnungen folgender drei Merkmalgruppen zusammen:

- natürliche Waldgesellschaft

- Wasserhaushalt

- Öko-Serie (Nr. 2.3). Beispiel:

Farn-Buchenwald auf sehr frischem Schiefergebirgs-lehm.

Zur weiteren Kennzeichnung kann ein Geländemerkmal zusätzlich verwendet werden.

4 Grundlagen

. Als Grundlagen für die Standortkartierung dienen

4.1 'die Bodenkarte im Maßstab 1:5.000 oder 1:10000 des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen

4.2 die Karte der potentiellen natürlichen Vegetation im Maßstab 1:200000 der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie oder - sofern das Blatt noch nicht erschienen ist - die Übersichtskarte der potentiellen natürlichen Vegetation im Maßstab 1:500000 des Deutschen Planungsatlasses Band l für Nordrhein-Westfalen, Lieferung 3 (1972)

4.3 der Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen des Deutschen Wetterdienstes (1960).

5 Durchführung

5.1 Arbeitsanweisung

Die Standortkartierung wird von der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Nordrhein-Westfalen (Landesanstalt) durchgeführt. Die Landesanstalt erstellt eine Arbeitsanweisung, die das weitere Verfahren regelt. Die Arbeitsanweisung bedarf meiner Genehmigung.

52 Arbeitsplan

Die Landesanstalt nimmt die jeweiligen Kartierungs-vorhaben in ihren jährlich zu erstellenden Arbeits-

plan auf, nachdem mit den Höheren Forstbehörden über die Rangfolge der zu kartierenden Waldgebiete Einvernehmen erzielt worden ist Um den Arbeitsaufwand zu beschränken, sind innerhalb der forstlichen Wuchsgebiete Kartierungsschwerpunkte festzulegen.

5.3 Vegetationsgutachten

Vor Beginn der forstlichen Standortkartierung fertigt die Landesanstalt ein Vegetationsgutachten für die Flächen des Kartierungsgebietes.

5.4 Arbeitsablauf

5.41 Zusammenarbeit

Der Standortkartierer hat die Kartierungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Forstbehörden durchzuführen, die ihrerseits gehalten sind, die Kar-tierungsarbeiten zu unterstützen. Bei Kartierungen im Staatswald stellen die unteren Forstbehörden auf Anforderung der Landesanstalt Hilfskräfte zur Anlage von Bodeneinschlägen, Durchführung von Bohrarbeiten und Wurzelgrabungen zur Verfügung..

Im Körperschafts- und Privatwald sorgt die Landes-.anstalt für die Gestellung der benötigten Hilfskräfte.

5.42 Einleitungsbesprechung

Vor Beginn der Kartierung lädt die Landesanstalt im Einvernehmen mit der Höheren Forstbehörde die für den Wald im Kartierungsbereich zuständigen unteren Forstbehörden zu einer Einleitungsbesprechung ein, bei der insbesondere Personaleinsatz, zeitlicher Arbeitsablauf sowie die Unterrichtung der Waldbesitzer, soweit ihre Flächen kartiert werden sollen, zu klären sind. Über das Verhandlungsergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen und den beteiligten Forstbehörden zuzuleiten.

Die untere Forstbehörde hat ihren Forstausschuß über das beabsichtigte Vorhaben rechtzeitig zu unterrichten.

5.43 Schlußbesprechung

Nach Abschluß der Kartierung unterrichtet die Landesanstalt die zuständige höhere und die untere Forstbehörde sowie deren Forstausschuß über die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten. Dabei ist der Entwurf der Standorttypenkarte zu erläutern.

6 Kartierobjekt

Kartierobjekt sind alle Waldflächen im Bereich eines Viertelblattes oder mehrerer Viertelblätter der Topographischen Karte M 1:25000 (TK 25). Die genaue Abgrenzung des Kartiergebietes richtet sich nach den Grenzen der Deutschen Grundkartenblätter. Besondere Kartierobjekte anderen Kartenzuschnittes werden durch Erlaß bestimmt.

7 Ergebnisse der Standortkartierung

7.1 Standorttypenkarte

Die Standorttypenkarte ist in der Regel im M l: 10 000 zu erstellen. In Ausnahmefällen, z. B. bei Waldflächen in Ballungsgebieten, kann ein anderer Maßstab zweckmäßig sein. -

12 Erläuterungen

Jedes Kartierobjekt ist in einem Erläuterungsband möglichst kurzgefaßt zu beschreiben.

8 Verteilung

Die Vervielfältigung der Standorttypenkarten/Erläu-terungsbände ist vom jeweiligen Bedarf abhängig zu machen.

Die unteren Forstbehörden, die Forsteinrichtungsbezirke und die unteren Landschaftsbehörden erhalten für ihren Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Standorttypenkarten und Erläuterungsbände. Über die Weitere Verteilung und den Vertrieb der Standorttypenkarten und der Erläuterungsbände werde ich zu gegebener Zeit entscheiden.

9 Schlußbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1. März 1984 in Kraft..