Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.5.2023
Obstbaumpflanzungen an Straßen Gem. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr – III A 1-13-17 (23) - (1.1.2003: MVEL) u. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IV B 4 - 1.05.01 (1.1.2003: MUNLV) v. 17.8.1987
Obstbaumpflanzungen an Straßen Gem. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr – III A 1-13-17 (23) - (1.1.2003: MVEL) u. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IV B 4 - 1.05.01 (1.1.2003: MUNLV) v. 17.8.1987
Obstbaumpflanzungen an Straßen
Gem.
RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
– III A 1-13-17 (23) - (1.1.2003:
MVEL)
u. d. Ministers für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
- IV B 4 - 1.05.01 (1.1.2003: MUNLV)
v. 17.8.1987
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Alte Obstbaumbestände sind vor allem infolge der
- Ausweitung der Industrie- und Siedlungsflächen,
- Neugestaltung des Wegenetzes,
- Umwandlung der Obstwiesen in landwirtschaftliche Flächen oder
Intensiv-Obstanlagen,
- Rodeaktionen vergangener Jahre und
- Vernachlässigung von notwendigen Pflege- und Nachpflanzungsmaßnahmen aufgrund
nicht weiter beabsichtigter wirtschaftlicher Nutzung
in ihrem Bestand stark zurückgegangen.
Diese
extensiv gepflegten hochstämmigen Obstbäume leisten jedoch einen wesentlichen
Beitrag zur Erhaltung der Kulturpflege und der Eigenart und Schönheit unserer
Landschaft. Als Lebensstätte für zahlreiche gefährdete Tierarten kommt ihnen
zusätzlich besondere Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt
unserer Flora und Fauna zu. Aus Gründen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist es daher notwendig, die vorhandenen Bestände zu erhalten
und durch Ergänzungen und Neuanlagen auszuweiten. Dabei sind die örtlichen
Besonderheiten und Standortansprüche der Baumarten zu berücksichtigen.
Bei
Neuanpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen wie Apfel, Birne, Kirsche,
Pflaume bieten sich als geeignete Standorte unter bestimmten Bedingungen auch
Seitenflächen von Straßen an. Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit sind zu
beachten, stehen einer verstärkten Anpflanzung von Obstbäumen jedoch nicht
generell entgegen.
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Für die Bundesfern- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der
Landschaftsverbände bitte ich, die Möglichkeiten einer verstärkten Anpflanzung
von Obstbäumen mit krankheits-, frostresistenten alten Sorten zu untersuchen
und zu nutzen.
Für Neuanpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen erscheinen grundsätzlich
geeignet:
- große und flache Böschungen ohne Unterpflanzung,
- Flächen hinter Straßenseitengräben, Mulden, straßeneigenen Radwegen,
- Freiflächen von Rast- und sonstigen Nebenanlagen,
- Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz und
- sonstige Restflächen an wenig befahrenen Straßen.
Dabei
ist in fahrbahnnahen Bereichen von der Anpflanzung von Obstbäumen wegen ihrer
Kronenbreite und des Fruchtbehangs abzusehen. Auch sollten Obstbäume an
besonders stark befahrenen Straßen (z.B. Autobahnen) nicht im unmittelbaren
Einwirkungsbereich der verkehrsbedingten Schadstoffe angepflanzt werden. Gegen
eine Obstbaumanpflanzung können in bestimmten Fällen auch wirtschaftliche
Gesichtspunkte sprechen (z. B. wenn in der Nähe liegende Intensiv-Obstanlagen
oder Kleingärten durch Schädlinge bzw. Baumkrankheiten beeinträchtigt würden).
Es sollte auch geprüft werden, ob z. B. auf dem Gelände von Straßenmeistereien
oder anderen öffentlichen Grundstücken geeignete Freiflächen für die Pflanzung
von Obstbäumen alter Sorten zur Verfügung stehen.
Im Übrigen bleiben die mit RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr v. 17.10.1980 (SMB1. NW. 913) bekannt gemachten „Richtlinien für den
Bestand von Straßenbäumen" sowie die „Richtlinien für die Anlage von
Straßen - Teil Querschnitte -", Ausgabe 1982, unberührt
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Bei der Auswahl der Obstbäume sind
-
ökologische und standörtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen,
- Hochstämme zu verwenden, da sie den Tieren mehr Unterschlupf und Nahrung
bieten, aufgrund der verwendeten Unterlagen widerstandsfähiger gegen
Umwelteinflüsse sind und eine bessere optische Wirkung als gliedernde und
belebende Elemente ermöglichen,
- Obstsorten aus virusgetesteten bzw. virusfreien Bestträgerbeständen zu
bevorzugen,
-
nur Obstarten und -sorten auszuwählen, die geringen Pflegeaufwand verlangen und
die den historischen, ortsüblichen, traditionellen Belangen der jeweiligen
Kulturlandschaft entsprechen.
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In den Aufbaujahren ist für die notwendigen Schnitt- und Pflegemaßnahmen zu
sorgen.
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Den Kreisen und Gemeinden wird empfohlen, an den in ihrer Baulast stehenden
Straßen ebenfalls die Anpflanzung von Obstbäumen alter Sorten in ihre Planungen
aufzunehmen, um auch ihrerseits einen Beitrag zur Erhaltung der Eigenart und
Schönheit unserer Landschaft, der Kulturpflege und der Artenvielfalt von Flora
und Fauna zu leisten.
MBl. NRW. 1987 S. 1438.