Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Obstbaumpflanzungen an Straßen Gem. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr – III A 1-13-17 (23) - (1.1.2003: MVEL) u. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft  - IV B 4 - 1.05.01 (1.1.2003: MUNLV) v. 17.8.1987

 

Obstbaumpflanzungen an Straßen Gem. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr – III A 1-13-17 (23) - (1.1.2003: MVEL) u. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft  - IV B 4 - 1.05.01 (1.1.2003: MUNLV) v. 17.8.1987

Obstbaumpflanzungen an Straßen
Gem. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
– III A 1-13-17 (23) - (1.1.2003: MVEL)
u. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
 - IV B 4 - 1.05.01 (1.1.2003: MUNLV)
v. 17.8.1987

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Alte Obstbaumbestände sind vor allem infolge der
- Ausweitung der Industrie- und Siedlungsflächen,
- Neugestaltung des Wegenetzes,
- Umwandlung der Obstwiesen in landwirtschaftliche Flächen oder Intensiv-Obstanlagen,
- Rodeaktionen vergangener Jahre und
- Vernachlässigung von notwendigen Pflege- und Nachpflanzungsmaßnahmen aufgrund nicht weiter beabsichtigter wirtschaftlicher Nutzung
in ihrem Bestand stark zurückgegangen.

Diese extensiv gepflegten hochstämmigen Obstbäume leisten jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Kulturpflege und der Eigenart und Schönheit unserer Landschaft. Als Lebensstätte für zahlreiche gefährdete Tierarten kommt ihnen zusätzlich besondere Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt unserer Flora und Fauna zu. Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es daher notwendig, die vorhandenen Bestände zu erhalten und durch Ergänzungen und Neuanlagen auszuweiten. Dabei sind die örtlichen Besonderheiten und Standortansprüche der Baumarten zu berücksichtigen.

Bei Neuanpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen wie Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume bieten sich als geeignete Standorte unter bestimmten Bedingungen auch Seitenflächen von Straßen an. Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit sind zu beachten, stehen einer verstärkten Anpflanzung von Obstbäumen jedoch nicht generell entgegen.

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Für die Bundesfern- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Landschaftsverbände bitte ich, die Möglichkeiten einer verstärkten Anpflanzung von Obstbäumen mit krankheits-, frostresistenten alten Sorten zu untersuchen und zu nutzen.

Für Neuanpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen erscheinen grundsätzlich geeignet:
- große und flache Böschungen ohne Unterpflanzung,
- Flächen hinter Straßenseitengräben, Mulden, straßeneigenen Radwegen,
- Freiflächen von Rast- und sonstigen Nebenanlagen,
- Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz und
- sonstige Restflächen an wenig befahrenen Straßen.

Dabei ist in fahrbahnnahen Bereichen von der Anpflanzung von Obstbäumen wegen ihrer Kronenbreite und des Fruchtbehangs abzusehen. Auch sollten Obstbäume an besonders stark befahrenen Straßen (z.B. Autobahnen) nicht im unmittelbaren Einwirkungsbereich der verkehrsbedingten Schadstoffe angepflanzt werden. Gegen eine Obstbaumanpflanzung können in bestimmten Fällen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen (z. B. wenn in der Nähe liegende Intensiv-Obstanlagen oder Kleingärten durch Schädlinge bzw. Baumkrankheiten beeinträchtigt würden).

Es sollte auch geprüft werden, ob z. B. auf dem Gelände von Straßenmeistereien oder anderen öffentlichen Grundstücken geeignete Freiflächen für die Pflanzung von Obstbäumen alter Sorten zur Verfügung stehen.

Im Übrigen bleiben die mit RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 17.10.1980 (SMB1. NW. 913) bekannt gemachten „Richtlinien für den Bestand von Straßenbäumen" sowie die „Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil Querschnitte -", Ausgabe 1982, unberührt

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Bei der Auswahl der Obstbäume sind

- ökologische und standörtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen,
- Hochstämme zu verwenden, da sie den Tieren mehr Unterschlupf und Nahrung bieten, aufgrund der verwendeten Unterlagen widerstandsfähiger gegen Umwelteinflüsse sind und eine bessere optische Wirkung als gliedernde und belebende Elemente ermöglichen,
- Obstsorten aus virusgetesteten bzw. virusfreien Bestträgerbeständen zu bevorzugen,

- nur Obstarten und -sorten auszuwählen, die geringen Pflegeaufwand verlangen und die den historischen, ortsüblichen, traditionellen Belangen der jeweiligen Kulturlandschaft entsprechen.

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In den Aufbaujahren ist für die notwendigen Schnitt- und Pflegemaßnahmen zu sorgen.

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Den Kreisen und Gemeinden wird empfohlen, an den in ihrer Baulast stehenden Straßen ebenfalls die Anpflanzung von Obstbäumen alter Sorten in ihre Planungen aufzunehmen, um auch ihrerseits einen Beitrag zur Erhaltung der Eigenart und Schönheit unserer Landschaft, der Kulturpflege und der Artenvielfalt von Flora und Fauna zu leisten.

MBl. NRW. 1987 S. 1438.