Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Landesanstalt für Fischerei Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 16.2.1989-IB3-01.11

 

Historisch:

Landesanstalt für Fischerei Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 16.2.1989-IB3-01.11

16. 2. 89 (1)

190.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.4.1989 = MB1. NW. Nr. 18 einschl.)

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Landesanstalt für Fischerei Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und

Landwirtschaft v. 16.2.1989-IB3-01.11

l Stellung

Die Landesanstalt für Fischerei ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 14 des Lan-desorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 1987 (GV. NW. S. 366), - SGV. NW. 2005 - im Geschäftsbereich . des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Minister). Sie untersteht der Dienstaufsicht des Regierungspräsidenten in Arnsberg. Die Fachaufsicht liegt beim Minister.

Die Landesanstalt gliedert sich in Aufgabengebiete. Die Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Fachgebiete und die Zuteilung auf die Fachgebiete ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der von der Landesanstalt nach dem vom Minister genehmigten Organisa-tiohsplan zu erstellen ist. Der Geschäftsverteilungsplan ist dem Regierungspräsidenten in Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen.

Der Geschäftsgang und die Erledigung der Aufgaben der Landesanstalt sowie die Zusammenarbeit der einzelnen Aufgabengebiete sind in der vom Minister genehmigten Geschäftsordnung-geregelt. Die Landesanstalt legt dem Minister rechtzeitig vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres über den Regierungspräsidenten Arnsberg ein Untersuchungs- und Entwicklungsprogramm zur Genehmigung vor. Über ihre Tätigkeit erstellt sie für jedes abgelaufene Kalenderjahr einen Jahresbericht.

2 Aufgaben

Die Landesanstalt trägt durch Untersuchungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Fischereiwesens sowie durch die Vermittlung fachbezogener Erkenntnisse an die jeweiligen Zielgruppen im Rahmen von Lehr-und Fortbildungsveranstaltungen zur Realisierung des Umweltprogramms der Landesregierung bei. Im einzelnen obliegen der Landesanstalt insbesondere folgende Aufgaben:

a) Erfassung, Förderung und Schutz der Fischbestände

- Landesweite Erfassung der Fischbestände unter Einbeziehung der in der Roten Liste aufgeführten Fischarten (Fischkataster).

- Erfassung der Dynamik der Fischbestände unter Berücksichtigung natürlicher und künstlicher Veränderungen von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (Fischereikataster).

- Erarbeitung wissenschaftlicher Grundsätze und geeigneter Methoden zur Erhaltung der Fischartenvielfalt.

- Erarbeitung von für die Ausweisung, Pflege und Entwicklung von Fischschutzgebieten geeigneten Kriterien und fachliche Betreuung der Schutzgebiete.

- Ermittlung von Kriterien über Belastung, Stabilität und Regenerationsfähigkeit von Fischbeständen und fischereidienlichen Ökosystemen einschließlich Entwicklung geeigneter Frühindikatoren.

- Mitwirkung bei der Ermittlung von Ursachen, Verursachern und Ausmaß von Fischsterben nach Maßgabe des RdErl. d. Ministers v. 23. 10. 1987 (n. v.) III B 5 - 602/2 - 22736 II B 6 - 2474.4 - über Zusammenarbeit zwischen Wasserbehörden, StÄWA und Landesanstalt für Fischerei anläßlich eines Fischsterbens und des gemäß RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten u. d. Innenministers v. 30. 1. 1981 (SMB1. NW. 770) Öl- und Giftalarmrichtlinien.

b) Einflußnahme der Fischerei

- Ermittlung des Grades der Einflußnahme auf aquatische Biotope und Lebensgemeinschaften durch die an Umfang zunehmende Fischereiausübung.

c) Soziale Gesichtspunkte der Fischerei

- Erfassung der sozio-ökonomischen Komponente der Fischereiausübung unter Berücksichtigung begrenzter Ressourcen und anderweitiger Nutzungen (z.B. Wassersport).

d) Fischerei und Tierschutz

- Erarbeitung physiologisch-chemischer, ethologi-scher und genetischer Parameter als wissenschaftliche Grundlage für eine tierschutzgerechte und nutzungsgerechte Haltung und Vermehrung von Fischen.

- Erarbeitung und Anwendung tierschutzrelevanter Indikatoren für die Beurteilung von Fangtechniken, Haltungssystemen, Produktionsverfahren und Rationalisierungsmaßnahmen.

- Beurteilung von Tierschutzauflagen unter Berücksichtigung ihrer sozio-ökonomischen Auswirkungen.

190. Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.4.1989 = MB1. NW. Nr. 18 einschl.)

e) Schutz des Verbrauchers

- Ermittlung des Umfanges der Rückstandsbildung bei wildlebenden und teichwirtschaftlich gehaltenen Fischen.

f) Fischkrankheiten, Fischseuchen, Bekämpfung

- Fortführung bisheriger Forschungsvorhaben auf den Gebieten der Diagnostik und Therapie von bakteriologisch und virologisch bedingten Infektionskrankheiten einschließlich ihrer Übertragungswege und der Pathologie sowie Parasitologie und nichterregerbedingten Erkrankungen.

- Mitwirkung bei der Bekämpfung von Fischkrankheiten und -seuchen.

- Untersuchungsaufgaben im Rahmen der Diagnosestellung und der Bekämpfung von Fischkrankheiten.

g) Aus- und Fortbildung

- Aus- und Fortbildung von Freizeitfischern, Teichwirten und Fischzüchtern, Nebenerwerbsteichwirten, Fluß- und Seenfischern.

- Überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf Fischwirt/Fischwirtin und Fortbildung im Rahmen der Vorbereitung auf die Prüfung zum Fischwirt-schaftsmeister/-meisterin.

- Aufgaben als Ausbildungsstätte für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz

h) Bearbeitung von Anfragen, Ersuchen und Aufträgen Bearbeitung von Anfragen, Ersuchen und Aufträgen der oberen Fischereibehörden und der Landwirtschaftskammern im Rahmen der vorstehenden Aufgaben.

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