Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.6.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 783 - Erlassbereinigung 2003

 


Historisch: Erfahrungsaustausch zwischen den Dienststellen der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 9. 5. 1995 - III A 1-1203.1¹)

 

Historisch:

Erfahrungsaustausch zwischen den Dienststellen der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 9. 5. 1995 - III A 1-1203.1¹)

' 9. 5. 95 (1), 227. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 8. 1995 = MBl. NW. Nr. 61 einschl.)

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Erfahrungsaustausch

zwischen den Dienststellen

der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung

des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales v. 9. 5. 1995 -

III A 1-1203.1¹)

Der breit gefächerte Aufgabenbereich der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz mit der in ständiger Fortentwicklung einhergehenden Programmarbeit auf den Gebieten des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz; der technischen Sicherheit und des Strahlenschutzes macht einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz sowie zwischen diesen und der Landesanstalt für Arbeitsschutz erforderlich. Die Amtsleitungen der Arbeitsschutzverwaltung werden deshalb zum Zweck des Erfahrungsaustausches und zur Diskussion von generellen Fragen des Arbeitsschutzes zu folgenden Konferenzen eingeladen, die unter meinem Vorsitz stattfinden:

1 Arbeitsschutzkonferenz der Arbeitsschutzverwaltung

Die einmal jährlich stattfindende Arbeitsschutzkonferenz dient der Erörterung grundsätzlicher und organisatorischer Fragen der Arbeitsschutzverwaltung. Mitglieder der Konferenz sind die Amtsleitungen der Landesanstalt für Arbeitsschutz und der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sowie die Hauptdezernenten für Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen. Die Konferenz findet jeweils am Sitz eines Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz statt. Die Auswahl des Tagungsortes erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales; die organisatorische Vorbereitung obliegt dem am Tagungsort zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Die Dauer der Arbeitsschutzkonferenz beträgt im Regelfall zwei Tage.

2 Amtsleitungskonferenz der Arbeitsschutzverwaltung

Amtsleitungskonferenzen dienen der Erörterung aktueller Fragen des Arbeitsschutzes. Mitglieder der Konferenz sind die Amtsleitungen der Landesanstalt für Arbeitsschutz und der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sowie die Hauptdezernenten für Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen. Die Amtsleitungskonferenzen finden vierteljährlich einmal an einem vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekanntgegebenen Tagungsort statt Die organisatorische Vor- und Nachbereitung der Konferenz obliegt der Landesanstalt für Arbeitsschutz. Die Amtsleitungskonferenz wird im Re-. gelfall eintägig durchgeführt.

Die jeweiligen Konferenztermine werden den beteiligten Dienststellen so rechtzeitig bekanntgemacht, daß diese noch Vorschläge für die Tagesordnung einbringen können. Nach Bedarf werden zu den verschiedenen Konferenzen auch andere Behörden, Institutionen oder Personen eingeladen.