Historische SMBl. NRW.
Historisch: Werkstätten für behinderte Menschen Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 31.5.1989 - III C 4 - 3248.1 (am 1.1.2003: MWA)
Historisch:
Werkstätten für behinderte Menschen Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 31.5.1989 - III C 4 - 3248.1 (am 1.1.2003: MWA)
Werkstätten für behinderte
Menschen
Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der
öffentlichen Hand
RdErl. d. Ministers für Arbeit,
Gesundheit und Soziales v. 31.5.1989 - III C 4 - 3248.1
(am 1.1.2003: MWA)
Nach
§ 141 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand,
die von Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt
diesen Werkstätten anzubieten. Diese Regelung gilt auch zugunsten von
Blindenwerkstätten (§143 SGB IX) .
Aufgrund
der in § 141 Satz 2 SGB IX enthaltenen Ermächtigung hat der Bundesminister für
Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
.am 11.8.1975 die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei
der Vergabe Öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge,
Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) -
BAnz. Nr. 152 vom 20.8.1975 - erlassen, die den Vergabestellen der öffentlichen
Hand im einzelnen verbindlich Art und Ausmaß der Vergünstigung vorschreiben.
Die Richtlinien sind nach Maßgabe des RdErl. d. Ministers für Wirtschaft,
Mittelstand und Verkehr v. 14.6.1976 (MBl. NW. S. 1458/ SMBL NW. 20021) auch
von den Behörden und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen anzuwenden.
Die
Werkstätten verfügen über ein breites .Angebot an Produkten und
Dienstleistungen und treten bei der Beschaffung ihrer Aufträge im Wettbewerb
mit allen anderen Bewerbern auf. Einen Überblick über das Leistungsangebot der
Behindertenwerkstätten gibt das „Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für
behinderte Menschen", das von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) jährlich
herausgegeben und als Sonderdruck in den Amtlichen Nachrichten der BA
veröffentlicht wird. Das Verzeichnis kann beim Landesarbeitsamt
Nordrhein-Westfalen in 40001 Düsseldorf angefordert werden.
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Durch
eine verstärkte Vergabe von Aufträgen an die Werkstätten für behinderte
Menschen kann das Land dazu beitragen, die Existenz dieser Einrichtungen und
damit die Beschäftigung der behinderten Mitbürger zu sichern.
Ich
bitte alle Behörden und Dienststellen des Landes, die Gemeinden sowie die
Körperschaften des öffentlichen Rechts, diese Verpflichtung zu beachten.
MBl. NRW. 1989 S. 934, geändert
durch RdErl. v. 20.1.1998 (MBl. NRW. 1998 S. 164).