Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 8.4.2004 - MBl.NRW. 2004 S. 437.

 


Historisch: Werkstätten für behinderte Menschen Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 31.5.1989 - III C 4 - 3248.1 (am 1.1.2003: MWA)

 

Historisch:

Werkstätten für behinderte Menschen Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 31.5.1989 - III C 4 - 3248.1 (am 1.1.2003: MWA)

Werkstätten für behinderte Menschen
Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand
RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 31.5.1989 - III C 4 - 3248.1
(am 1.1.2003: MWA)

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Nach § 141 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt diesen Werkstätten anzubieten. Diese Regelung gilt auch zugunsten von Blindenwerkstätten (§143 SGB IX) .

Aufgrund der in § 141 Satz 2 SGB IX enthaltenen Ermächtigung hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung .am 11.8.1975 die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) - BAnz. Nr. 152 vom 20.8.1975 - erlassen, die den Vergabestellen der öffentlichen Hand im einzelnen verbindlich Art und Ausmaß der Vergünstigung vorschreiben. Die Richtlinien sind nach Maßgabe des RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 14.6.1976 (MBl. NW. S. 1458/ SMBL NW. 20021) auch von den Behörden und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen anzuwenden.

Die Richtlinien sehen vor allem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen die Werkstätten regelmäßig zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssen und dass sie den Auftrag auch dann noch erhalten, wenn ihr Angebotspreis bis zu einem bestimmten Prozentsatz höher als das wirtschaftlichste Angebot der Konkurrenten liegt Unter diesen Voraussetzungen haben die Werkstätten auch gegenüber allen sonst bevorzugten Bewerbern (Betriebe im Zonenrandgebiet und im Land Berlin, Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte) den Vorrang.

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Die Werkstätten verfügen über ein breites .Angebot an Produkten und Dienstleistungen und treten bei der Beschaffung ihrer Aufträge im Wettbewerb mit allen anderen Bewerbern auf. Einen Überblick über das Leistungsangebot der Behindertenwerkstätten gibt das „Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen", das von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) jährlich herausgegeben und als Sonderdruck in den Amtlichen Nachrichten der BA veröffentlicht wird. Das Verzeichnis kann beim Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in 40001 Düsseldorf angefordert werden.

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Durch eine verstärkte Vergabe von Aufträgen an die Werkstätten für behinderte Menschen kann das Land dazu beitragen, die Existenz dieser Einrichtungen und damit die Beschäftigung der behinderten Mitbürger zu sichern.

Ich bitte alle Behörden und Dienststellen des Landes, die Gemeinden sowie die Körperschaften des öffentlichen Rechts, diese Verpflichtung zu beachten.

MBl. NRW. 1989 S. 934, geändert durch RdErl. v. 20.1.1998 (MBl. NRW. 1998 S. 164).