Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Einlösung von Kreditbescheinigungen für Kriegsgefangene über Forderungen aus Arbeitsentgelt oder Sold oder auf Schadensersatz für abgenommenes Eigentum (ausschließlich Bargeld) RdErl. d. Finanzministers v. 28. 10. 1948 — I F 182 19/1¹)

 

Historisch:

Einlösung von Kreditbescheinigungen für Kriegsgefangene über Forderungen aus Arbeitsentgelt oder Sold oder auf Schadensersatz für abgenommenes Eigentum (ausschließlich Bargeld) RdErl. d. Finanzministers v. 28. 10. 1948 — I F 182 19/1¹)

217. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1993 = MBl. NW. Nr. 52 einschl.)

28. 10.48 (l)/


Einlösung von Kreditbescheinigungen für Kriegsgefangene über Forderungen aus Arbeitsentgelt oder Sold oder auf Schadensersatz für abgenommenes Eigentum (ausschließlich Bargeld)

RdErl. d. Finanzministers v. 28. 10. 1948 — I F 182 19/1¹)

I. Einlösung von Kreditbescheinigungen

1. Nach der Bestimmung des § 19 des am 27. Juni 1948 in Kraft getretenen .Umstellungsgesetzes werden die noch nicht abgewickelten Ansprüche deutscher Kriegsgefangener aus amerikanischem, britischem oder französischem Gewahrsam, die schon heimgekehrt sind oder noch heimkehren, durch die Länder des Bundesgebietes eingelöst.

2. Im Lande Nordrhein-Westfalen obliegt die "Abwicklung dieser Ansprüche . den Zweigstellen der Landeszentralbank.

3. Eingelöst werden

a) amerikanische Kreditbescheinigungen (certifi-cates of credit), englische (military pay and working pay) und französische Kreditbescheinigungen (certificat de Depot de fonds) über Ansprüche deutscher Kriegsgefangener auf Arbeitsentgelt oder Sold;

b) amerikanische Militär - Zahlungsanweisungen (Military Payment Orders — MPO — braune Schecks —) über Ansprüche deutscher Kriegsgefangener, aus Arbeitsleistungen in USA.

4. Nicht eingelöst werden französische .Attestations", lautend auf Soldbeträge.

5. Die unter Ziffer 3 genannten Bescheinigungen und Zahlungsanweisungen werden nur von solchen ehemaligen Kriegsgefangenen entgegengenommen, die nach ihrer Entlassung in das Land Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt sind oder dort ihren ständigen Wohnsitz begründet haben.

6. Diese ehemaligen Kriegsgefangenen müssen ihre Kreditbescheinigungen oder Zahlungsanweisungen der ihrem Wohnort nächstgelegenen Zweiganstalt der Lancfeszentralbank. wenn eben möglich persönlich, vorlegen.

Mit der Kreditbescheinigung oder der Militärzah-lungsanweisung sind der Entlassungsschein und der Personalausweis vorzulegen. Die Personengleichheit wird geprüft. Wenn der schriftliche Weg gewählt werden muß, ist an Stelle des Personalausweises eine Bescheinigung der Amts- (Gemeinde- Stadt-) Verwaltung beizufügen, in der zu bestätigen ist, daß die Personalien des Antragstellers mit Personalausweis, Entlassungsschein und Kreditbescheinigung übereinstimmen.

Wenn Inhaber von Kreditbescheinigungen oder Militärzahlungsanweisungen gestorben oder geschäftsunfähig sind, wird die für die Zahlung zuständige — nächstgelegene — Zweiganstalt der Ländeszentralbank die notwendigen Auskünfte geben. Ehemalige Kriegsgefangene, die ihre Kreditbescheinigung verloren oder eine ihnen zustehende Kreditbescheinigung nicht erhalten haben, können hei der zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank unter Vorlage des Personalausweises und des Entlassungscheines Anträge auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung einreichen. Die Zweiganstalt wird die Anträge an die zuständigen Stellen weiterleiten.

7. Die Beträge der Kreditbescheinigungen werden wie folgt umgerechnet:

a) bei Entlassungen vor dem 16. Mai 1948

l Dollar .............= 0,33 DM

.1 Pfund Sterling .........= 1,50 DM

250 Ffrcs ............= 1,00 DM

b) bei Entlassungen nach dem 15. Mai 1943

l Dollar ......'.......=• 3,33 DM

l Pfund Sterling ......... = 15,00 DM

64,4 Ffrcs ............= 1,00 DM

c) hei Entlassungen aus der französischen Kriegsgefangenschaft nach dem 15. Oktober 1948 79,10 Ffrcs ............= 1,00 DM

Stichtag ist der auf dem Entlassungsschein angegebene' Entlassungstag.

8. Jede Kreditbescheinigung wird daraufhin überprüft, ob sie nur Beträge aus Arbeitsentgelt oder Sold enthält. Alle sonstigen Eintragungen und alle Forderungen an die ehemalige deutsche Wehrmacht werden gestrichen. Die Kreditbescheinigung muß ordnungsgemäß ausgestellt und von einer Dienststelle unterschrieben sein.

9. Kreditbescheinigungen sind Urkunden. Fälschungen oder unzulässige Änderungen werden strafrechtlich verfolgt.

II. Forderungen auf Schadensersatz

1. Forderungen aus der Wegnahme von Wert- und Gebrauchsgegenständen (außer Bargeld, Fotoapparaten

. und Ferngläsern), die bei der Entlassung nicht zurückerstattet wurden, können angemeldet werden, wenn die Wegnahme durch die Quittung einer Gewahrsamsmacht nachgewiesen wird.

2. Die Höhe der Vergütungen bestimmt sich nach einheitlich für das Bundesgebiet aufgestellten Werttaxen.

3. Anträge sind unmittelbar an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten.

840

')' MBl. NW. 1948 S. 607. bei Herausgabe der Sammlung überarbeitet. ") MBl. NW. 1951 S. 1087.