Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Behandlung der Spätheimkehrer RdErl. d. Innenministers -v. 30. 8. 1951 — II A — 1/25.118 — 1570/51

 

Historisch:

Behandlung der Spätheimkehrer RdErl. d. Innenministers -v. 30. 8. 1951 — II A — 1/25.118 — 1570/51

'30.8.51(1) 217. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 9. 1993 = MB1. NW. Nr. 52 einschl.)


Behandlung der Spätheimkehrer

RdErl. d. Innenministers -v. 30. 8. 1951 —

II A — 1/25.118 — 1570/51

Der Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißten-Angehörigen Deutschlands e. V., Landesver-band NRW, mit Sitz in Dortmund, hat sich hierher gewandt und um nachhaltigere Betreuung der Spätheimkehrer gebeten. Ich habe für diesen Wunsch vollstes Verständnis und bin der Auffassung, daß denen, die aus der Kriegsgefangenschaft oder Internierung verspätet heimgekehrt sind oder deren Heimkehr noch zu erwarten ist, schnellstens geholfen werden muß, um aus ihnen nach einer bitterschweren Zeit hinter Stacheldraht und ohne Hoffnung wieder lebensfrohe Menschen zu machen. Die moralische Verpflichtung eines jeden von uns, ihnen zu helfen, darf sich nicht au) eine Äußerung des Mitgefühls beschränken; wir müssen vielmehr tatkräftig zugreifen, um diesen durch das Schicksal hart angefaßten Männern und Frauen das Einleben und Einfügen in geordnete Lebensverhältnisse zu ermöglichen, kfa erwarte daher, daß die Spätheimkehrer mit ihren Wünschen und Anliegen bevorzugt behandelt werden und ihnen unverzüglich mit Rat und Tat geholfen wird.

Die Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

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