Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Rationalisierung der Straßenbauarbeiten anläßlich der Verlegung oder Unterhaltung von Versorgungsanlagen und Kanälen RdErl. d. Innenministers v. 23. 2. 1954 — III B 5/702 —277/54

 

Historisch:

Rationalisierung der Straßenbauarbeiten anläßlich der Verlegung oder Unterhaltung von Versorgungsanlagen und Kanälen RdErl. d. Innenministers v. 23. 2. 1954 — III B 5/702 —277/54

154. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4.1983 = MB1. NW. Nr. 23 einschl.) '23- 2-M (U

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Rationalisierung der Straßenbauarbeiten

anläßlich der Verlegung oder Unterhaltung

von Versorgungsanlagen und Kanälen

RdErl. d. Innenministers v. 23. 2. 1954 — III B 5/702 —277/54

Es wird Klage darüber geführt, daß die Bauarbeiten an Straßen sowie die Verlegung und Instandsetzung von Gas-, Wasser-, Stromleitungen, Kanälen und Kabeln, für die diese Straßen in Anspruch genommen werden, nicht in dem erforderlichen Maße, auf einander abgestimmt werden. Es kommt immer wieder vor, daß die gleiche Straße in kurzen Zeitabständen — durch die verschiedensten Maßnahmen bedingt — mehrere Male aufgerissen und wieder instand gesetzt wird. Hierdurch wird nicht nur die Haltbarkeit der Straßendecke wesentlich herabgemindert, sondern es entstehen erhebliche und oft vermeidbare Unkosten, die zu einem großen Teil aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden müssen. Wenn die einzelnen Maßnahmen, soweit sie nicht durch plötzlich auftretende Leitungsschäden bedingt sind, so aufeinander abgestimmt würden, daß . sie gleichzeitig vor der endgültigen Herstellung oder Instandsetzung der Straßendecke durchgeführt werden, ließe sich ein wesentlicher Teil dieser Kosten erspare« und die Haltbarkeit der Straßendecke verlangern.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände werden gebeten, künftig ihr besonderes Augenmerk auf eine möglichst rationelle Arbeitsweise bei der Durchführung der Straßenbauarbeiten und der Verlegung von Versorgungsleitungen, Kanälen und Kabeln zu richten, und sich darum zu bemühen, daß bei allen Straßenbaumaßnahmen und allen anderen Bauvorhaben, durch die die Straßendecke beeinträchtigt wird, die beteiligten Stellen (Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerk, Kanalbauamt, Bundespost) rechtzeitig unterrichtet werden, damit die von diesen in Aussicht genommenen Maßnahmen möglichst zur gleichen Zeit durchgeführt werden können.