Historische SMBl. NRW.
Historisch: Zuwendungen des Landes für Maßnahmen des kommunalen Verkehrswegebaues Höhe der Fördersätze RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 20.12.1982 - VI B 6/IV C 2 - 51-811 (1983) 89/82 ¹)
Historisch:
Zuwendungen des Landes für Maßnahmen des kommunalen Verkehrswegebaues Höhe der Fördersätze RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 20.12.1982 - VI B 6/IV C 2 - 51-811 (1983) 89/82 ¹)
238. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MBl. NW. Nr. 55 einschl.) 20.12.82 (1)
Zuwendungen des Landes für Maßnahmen
des kommunalen Verkehrswegebaues
Höhe der Fördersätze
RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 20.12.1982 - VI B 6/IV C 2 - 51-811 (1983) 89/82 ¹)
Für neue Vorhaben und für die Erweiterung laufender Maßnahmen um einen Bauabschnitt mit selbständigem Verkehrswert wird für 1983 und bis auf weiteres die Höhe der Fördersätze wie folgt festgesetzt:
l Straßenbau
1.1 Vorhaben nach § Sa Bundesfernstraßengesetz 50 v. H. Bundeszuwendungen 30 v. H. ergänzende Landeszuwendungen 20 v. H. Eigenmittel der Antragsteller
12 Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz
60 v. H. Landeszuwendungen aus Bundesfinanzhilfen 20 v. H. ergänzende Landeszuwendungen 20 v. H. Eigenmittel der Antragsteller
2 Kommunaler Radwegebau
Vorhaben nach den Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen
Radwegebaues
80 v. H. Landeszuwendungen
20 v. H. Eigenmittel der Antragsteller
3 öffentlicher Personennahverkehr
Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz
3.1 Stadtbahnen
60 v. H. Landeszuwendungen aus Bundesfinanzhilfen 30 v. H. ergänzende Landeszuwendungen 10 v. H. Eigenmittel der Antragsteller Bei Strecken, die im Rahmen des Hilfsangebotes des Landes zur weiteren Vorfinanzierung von Stadtbahnvorhaben verstärkt gefördert werden, wird der Fördersatz für die ergänzenden Landeszuwendungen um durchschnittlich rd. 3,4 v. H. heraufgesetzt. Im gleichen Umfang reduzieren sich die Eigenmittel der Antragsteller.
3.2 Sonstige Verkehrsanlagen des ÖPNV mit Ausnahme von Omnibusbetriebshöfen privater Verkehrsunternehmen
60 v. H. Landeszuwendungen aus Bundesfinanzhilfen 20 v. H. ergänzende Landeszuwendungen 20 v. H. Eigenmittel der Antragsteller
33 Omnibusbetriebshöfe privater Verkehrsunternehmen 35 v. H. Landeszuwendungen aus Bundesfinanzhilfen 15 v. H. ergänzende Landeszuwendungen 50 v. H. Eigenmittel der Antragsteller
3.4 P+R-Anlagen mit zuwendungsfähigen Ausgaben bis 200000- DM
80 v. H. Landeszuwendungen 20 v. H. Eigenmittel der Antragsteller.
') MBl. NW. 1983 S. 96.